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[InetBib] Normenprojekt elektronische Langzeitspeicherung - Nachtrag
- Date: Thu, 11 Feb 2010 08:52:43 +0100
- From: Rita Albrecht <r.albrecht@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Normenprojekt elektronische Langzeitspeicherung - Nachtrag
Liebe Listenleser,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach meinem Aufruf zur Mitarbeit an einem neuen Normenprojekt zur
Langezeitspeicherung vom vergangenen Freitag (5.2.2010) haben mich
einige Rueckfragen erreicht, die hauptsaechlich die Abgrenzung zur
Langzeitarchivierung betrafen. Deshalb hier noch einige weitere
Erlaeuterungen zum Verstaendnis:
Langzeitspeicherung:
Hiermit ist die sichere Aufbewahrung digitalisierter Dokumente ueber
einen bestimmten Zeitraum gemeint, mit der gesetzliche oder auf der
Basis anderer Rechtsgrundlagen vorgegebene Aufbewahrungsfristen
eingehalten werden koennen. Dazu ist in der Regel die digitale
Signierung der Dokumente erforderlich. Wie beschrieben, soll hierfuer
eine entsprechende Norm entwickelt werden, fuer die genannte
BSI-Richtlinie eine Basis bilden soll (was aber nicht ausschliesst, dass
fuer die Normung Verbesserungen oder Aenderungen an den Vorgaben der
Richtlinie vorgenommen werden koennen).
Innerhalb des NABD 15 wird die Norm vom Arbeitskreis "Rechtssichere
Aufbewahrung von digital signierten Dokumenten" bearbeitet.
Langzeitarchivierung:
Von den vorgenannten Aktivitaeten unberuehrt bleibt ein bereits
laufendes Normungsprojekt, das vom Arbeitskreis "Vertrauenswuerdige
digitale Archive" im NABD 15 bearbeitet wird. Der Entwurf der neuen DIN
31644 - "Information und Dokumentation - Kriterienkatalog für
vertrauenswürdige digitale Langzeitarchive" wird im Laufe dieses Jahres
veroeffentlicht und damit das oeffentliche Stellungnahmeverfahren
eingeleitet werden (genauere Terminangaben sind derzeit noch nicht
moeglich). DIN 31644 wird auf dem vom Nestor-Projekt entwickelten
Kriterienkatalog basieren und allgemeine organisatorische und technische
Rahmenbedingungen beschreiben, die die Voraussetzungen fuer eine
dauerhafte Aufbewahrung von Dokumenten ueber Veraenderungen in der
Technik (Soft- und Hardware) hinweg schaffen.
Sobald der Normentwurf vorliegt, werden wir Sie auf einschlaegigen Wegen
darueber informieren und zur Kommentierung einladen.
Ich hoffe, dass damit die Sachlage nun etwas deutlicher geworden ist.
Viele Gruesse
Rita Albrecht
Vorsitzende des NABD
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Rita Albrecht
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