Also Fotokamera statt USB-Stick. ;-) Bitter. Um nicht zu sagen unsäglich. Das Urteil hat es sogar schon in die Mainstream-Medien geschafft, heise online berichtet ausführlich darüber und über die allgemeine Kritik und die Forderungen des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html Viele Grüße, Kathi Woitas
Liebe Liste, die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen elektronische Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite publiziert. Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt es hier: http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/ Viele Grüße aus Hagen Eric Steinhauer -- http://www.inetbib.de
-- http://www.inetbib.de