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Re: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG



Also Fotokamera statt USB-Stick. ;-) Bitter. Um nicht zu sagen unsäglich.
Das Urteil hat es sogar schon in die Mainstream-Medien geschafft, heise
online berichtet ausführlich darüber und über die allgemeine Kritik und
die Forderungen des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html

Viele Grüße,
Kathi Woitas


Liebe Liste,

die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen elektronische
Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite publiziert.

Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt es hier:

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/

Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer

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