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[InetBib] VG Wort zu dem neuen Google-Vergleichsvorschlag



Die VG Wort versendet über ihren Verteiler heute eine Pressemitteilung,
in der es u.a. heißt:

Gemäß dem neuen Vorschlag findet der Vergleich nunmehr nur noch für 
Bücher Anwen- dung, die bis zum 5. Januar 2009 beim US-Copyright 
Office registriert oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder 
Australien erschienen sind. Die geschützten Werke von deutschen 
Autoren und Verlagen dürften damit in vielen Fällen nicht mehr unter 
das Sett- lement fallen.

„Die VG WORT wird die Auswirkungen des veränderten Vergleichs 
natürlich genau prü- fen. Dabei geht es insbesondere darum 
festzustellen, in welchem Umfang Bücher deut- scher Autoren und 
Verlage weiterhin von dem Settlement erfasst werden, weil sie im US 
Copyright Office registriert sind. Anschließend wird zu entscheiden 
sein, ob und inwie- weit die VG Wort im Hinblick auf den 
Google-Vergleich in den USA noch tätig werden muss“, kommentierte VG 
WORT-Vorstand Dr. Robert Staats.

Unabhängig von dem neuen Vorschlag zum Settlement besteht aufgrund
der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages der VG WORT weiterhin die
Möglichkeit, dass digitale Nut- zungen  von vergriffenen Werken - mit
Zustimmung der Rechteinhaber - über die VG WORT zentral lizenziert
werden. Dies betrifft sowohl die deutschen und europäischen 
Digitalisierungsprogramme von Bibliotheken (Deutsche Digitale
Bibliothek, Europeana) als auch das Google-Projekt. „Durch die
zentrale Lizenzierung kann auf der Grundlage des geltenden
Urheberrechts sichergestellt werden, dass vergriffene Werke gegen
Zahlung einer angemessenen Vergütung wieder für die Allgemeinheit
zugänglich gemacht wer- den“; so Dr. Staats.

Für die sogenannten „verwaisten Werke“, bei denen die Rechteinhaber
nicht bekannt oder ermittelbar sind, besteht darüber hinaus ein
gemeinsames Projekt von Bibliotheken, Bör- senverein und VG WORT, um
auch die digitale Nutzung dieser Werke zu ermöglichen. Hier ist zur
rechtlichen Absicherung allerdings eine gesetzliche Grundlage
dringend er- forderlich. „Wir bitten deshalb die Bundesregierung,
sich dieser Frage anzunehmen“, be- tonte Dr. Staats.

Jürgen Fenn.

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