Gemäß dem neuen Vorschlag findet der Vergleich nunmehr nur noch für
Bücher Anwen- dung, die bis zum 5. Januar 2009 beim US-Copyright
Office registriert oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder
Australien erschienen sind. Die geschützten Werke von deutschen
Autoren und Verlagen dürften damit in vielen Fällen nicht mehr unter
das Sett- lement fallen.
„Die VG WORT wird die Auswirkungen des veränderten Vergleichs
natürlich genau prü- fen. Dabei geht es insbesondere darum
festzustellen, in welchem Umfang Bücher deut- scher Autoren und
Verlage weiterhin von dem Settlement erfasst werden, weil sie im US
Copyright Office registriert sind. Anschließend wird zu entscheiden
sein, ob und inwie- weit die VG Wort im Hinblick auf den
Google-Vergleich in den USA noch tätig werden muss“, kommentierte VG
WORT-Vorstand Dr. Robert Staats.
Unabhängig von dem neuen Vorschlag zum Settlement besteht aufgrund
der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages der VG WORT weiterhin die
Möglichkeit, dass digitale Nut- zungen von vergriffenen Werken - mit
Zustimmung der Rechteinhaber - über die VG WORT zentral lizenziert
werden. Dies betrifft sowohl die deutschen und europäischen
Digitalisierungsprogramme von Bibliotheken (Deutsche Digitale
Bibliothek, Europeana) als auch das Google-Projekt. „Durch die
zentrale Lizenzierung kann auf der Grundlage des geltenden
Urheberrechts sichergestellt werden, dass vergriffene Werke gegen
Zahlung einer angemessenen Vergütung wieder für die Allgemeinheit
zugänglich gemacht wer- den“; so Dr. Staats.
Für die sogenannten „verwaisten Werke“, bei denen die Rechteinhaber
nicht bekannt oder ermittelbar sind, besteht darüber hinaus ein
gemeinsames Projekt von Bibliotheken, Bör- senverein und VG WORT, um
auch die digitale Nutzung dieser Werke zu ermöglichen. Hier ist zur
rechtlichen Absicherung allerdings eine gesetzliche Grundlage
dringend er- forderlich. „Wir bitten deshalb die Bundesregierung,
sich dieser Frage anzunehmen“, be- tonte Dr. Staats.