[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Digitale Auskunft In Principio (was: Chat-Reference ...



wg. "dann mal los ..." bzw. schon bei der mail von jakob voss fiel mir dies ein:


On 4/23/09, Karl Dietz <karl.dietz@xxxxxxxxx> wrote:
Karl Dietz schrieb:
On 4/21/09, Mentzel-Reuters <mentzel-reuters@xxxxxxxxxx> wrote:
Klaus Graf schrieb:
"In Principio" ist eine lizenzpflichtige Datenbank, die nur
von wenigen Bibliotheken in Deutschland bezahlt wird, und
aus Textanfaengen lateinischer Handschriften besteht.

Selbstverstaendlich duerfen aus einer solchen Datenbank
Suchergebnisse, naemlich gemeinfreie einzelne Fakten
mitgeteilt werden, entgegenstehende vertragliche
Beschraenkungen sind unwirksam, § 87e UrhG

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87e.html

Ich wollte zu einem gegebenen Incipit die zu diesem
vorhandenen Handschriften erfahren und bat daher die
Online-Auskunft der ULB Duesseldorf um Auskunft, die sich
aber schlichtweg weigerte: "Das tut mir leid, aber da kann
ich Ihnen aus lizenzrechtlichen Gruenden auch nicht
helfen."


Eine Nachfrage an Klaus: War es das erste Mal, das du die Chat reference
dort genutzt hast? bzw. falls nicht und du sagen magst: wie oft hast du
diese Auskunft bereits genutzt?

Eine Idee. eine Mail an die DIB sollte doch auch zum Ziel führen. bzw.
falls du fündig geworden bist? tu es hier kund. tia.



Ich waere dankbar, wenn die Rechtskommission des DBV auf
die Direktion der ULB Duesseldorf dahingehend einwirken
koennte, dass die traditionell selbstverstaendliche
Auskunftserteilung hinsichtlich von Fakten auch bei
elektronischen Recherchehilfsmitteln gewaehrt wird.


Mir würde ja schon ein Diskussionsbeitrag von H. Müller in inetbib
genügen. Er ist ja ein aktiver Mitmacher in inetbib.


Ich denke so: wer die OA-petition gut findet, und in inetbib darauf hinweist,
könnte auch zu oben re:agieren.

Der Brepols-Verlag selber würde die Lizenz-Bedingungen mit Sicherheit
nicht so eng auslegen. Die Ratio könnte auch sein: Fragt nicht D'dorf.
Ich wüßte jedenfalls auch Bibliotheken, die diese Frage beantworten
würden (hm, ist das schon deutlich genug?). Da muß nicht gleich die
Rechtskommission und die zentralistische Oberaufsicht her.

Once more: wenn Bibliotheken wg. Lizenzdingen keine Auskunft aus den
Beständen mehr geben, die sie im Bestand haben, dann ist die ganze
Diskussionskompetenz dieser Liste gefordert.


In Principio ist im übrigen eine sehr nützliche Datenbank, weit
mächtiger als Manuscripta Mediaevalia, aber nicht leicht zu handhaben.

Die Handhabung ist ja nicht das Thema, wenn die die sie handhaben
können, es nicht mehr tun.

+

Handschriftenforum mit Informationen zu über 60.000 Handschriften im
deutschsprachigen Raum und darüber hinaus.
www.manuscripta-mediaevalia.de


Salutem plurimam dicit
AMR


in kurz: SPD. in engl. says many greetings


+

  “Es ist eine ganz wichtige Entscheidung, dass die Bibliotheken eine
     Pflichtaufgabe sein sollen. Der Gesellschaft muss klar werden,
     welche Rolle die Bibliotheken für Bildung und für die Entwicklung
     der Menschen bedeutet.”

Claudia Lux, ZLB Berlin und IFLA-Präsidentin



+

Encyclopaedia Britannica:
34.000 Seiten, 32 Bände auf 2 CD-ROMs. Die deLuxe Edition 2003.
Statt 1.869 EUR nur 14,95 EUR.

Obige drei zeilen sind schon a bit older.
Eventuell kriegt mann heute schon was zurück, wenn mann die cd-s
entgegennimmt...

-- 
MfG, Karl Dietz
http://www.karldietz.de
http://karldietz.blogspot.com

-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.