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[InetBib] Hoechste Zeit, Copyfraud zu kriminalisieren



Auf der neuen Seite des dfg-gefoerderten deutschen
Textarchivs ist zu lesen:

"Alle Volltexte und XML-Quellen auf der Seite Deutsches
Textarchiv sind unter einer Creative Commons-Lizenz [BY-NC]
lizensiert. Die Rechte an den Bildern liegen bei den
jeweiligen Bibliotheken (Eigentumsrecht). Alle Inhalte
dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden."

Die Abmahnfaehigkeit dieser Formulierung sehe ich im
Augenblick noch nicht, da kein Handeln im geschaeftlichen
Verkehr vorliegt, das gegeben sein muesste, um eine
unzulaessige Schutzrechtsberuehmung ahnden zu koennen. Hier
hat das gaengige Urheberrecht eine Schutzluecke. Es sollte
verboten sein, Copyfraud zu betreiben, also in der Absicht,
die Oeffentlichkeit zu betruegen, unwahre Behauptungen
ueber nicht bestehende Urheberrechte aufzustellen.

1. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache qua
Eigentumsrecht. Bei Bibliotheken wird die Restherrschaft
des Eigentuemers hinsichtlich der Nutzung durch die Widmung
vollstaendig ueberlagert.

2. Durch das Scannen von Buchseiten entsteht kein eigenes
Schutzrecht, ebensowenig wie durch das Erfassen eines
Volltextes oder eine triviale XML-Formatierung wie beim
DTA. Eine CC-Lizenz kann sich nur auf Schutzfaehiges
beziehen.

Klaus Graf 

-- 
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