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[InetBib] Zukunft juristischer Buecher



Lieber Herr Fenn,

Ausgangspunkt der Diskussion war mein Hinweis, dass ein kommerzieller Verlag 
ein für weite Kreise gedachtes Lehrwerk selbst kostenfrei im Internet anbietet. 
Dies finde ich bemerkenswert und darauf habe ich hingewiesen.

Sie haben jetzt einen ganz anderen Aspekt in die Diskussion getragen, nämlich 
den des Stellenwertes von juristischen Büchern insbesondere mit Blick auf die 
Praxis. Das Thema ist sehr spannend. Ich würde gerne ausführlicher darüber 
diskutieren, bin zur Zeit aber umzugsbedingt dazu nur sehr eingeschränkt in der 
Lage. 

Gleichwohl möchte ich es nicht versäumen, ein paar Aspekte anzuführen. Dass 
juristische Praktiker ausschließlich mit dem Netz arbeiten können, zeigt, wie 
viele releavten Informationen dort zu finden sind. Tatsächlich kann ich mit 
Notebook und UMTS-Karte vom Strand aus auf unendlich mehr juristische 
Ressourcen zurückgreifen als etwa eine gut ausgestattete Anwaltskanzlei in den 
70er Jahren an Inhalten vor Ort zur Hand hatte. Dass dieser Umstand 
Auswirkungen auf das Kaufverhalten bzgl. juristischer Literatur hat, liegt auf 
der Hand.

Ich denke auch, dass die juristischen Bücher selbst durch diese Entwicklung 
sich verändern werden. Kommentare wie der Palandt, die mehr 
Fundstellennachweise denn Erläuterung sind, haben vielleicht in dieser Form 
keine große Zukunft. Darstellungsweise und Inhalte juristischer Fachliteratur 
werden hier wohl Veränderungen durchlaufen. Das klassische Lehrbuch wird da 
weniger betroffen sein als eben Werke, die aus dem Zeitalter vor Erfindung von 
Datenband und Internet in damals professioneller Weise Fundstellen systematisch 
nachgewiesen haben. 

Wohin genau die Reise geht? Schwer zu sagen. Aber dass die Dinge nicht bleiben 
wie sie sind, darin stimme ich mit Ihnen überein. Die Zukunft des Buches 
beurteile ich etwas optimistischer, sofern es Grundlagenwissen und Verständnis 
vermittelt, auch und gerade jenseits aktueller Entwicklungen. 

In der Beschleunigung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann letztlich nur 
der bestehen und Überblick behalten, der eben nicht nur die aktuellen Häppchen 
und Kurzskripte zur Kenntnis nimmt, sondern Grundlagenverständnis besitzt. 
Dieses Grundlagenwissen scheint mir bei aller Wandlung im Detail doch noch 
hinreichend beständig. Wenn nicht, dann hätten wir ein juristischen Problem. 
Und das würde ich im Verfassungsrecht, im Rechtsstaatsprinzip verorten.

Viele Grüße
Eric Steinhauer



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