Ich hätte aber an alle Diskutanten eine andere Frage:Lassen wir das juristische Thema mal beiseite und nehmen an, das ist alles rechtens. Und gehen wir davon aus, dass Bibliothekare und Verleger das Interesse teilen, dass gute und aktuelle Lehrbücher für Studenten bereit stehen. Meine Frage: wie stellen Sie sich das vor, wenn alle Lehrbücher von den Bibliotheken eingescannt werden und Studenten sich diese downloaden können. Wie soll da die Konzeption und Produktion durch Autoren, Verlag, Grafikern, Setzern usw. finanziert werden? Ein neues Lehrbuch kostet im Bereich Naturwissenschaften mindestens 50.000 Euro. Als Verleger sehe ich nicht, wie die dafür notwendige Auflage unter den Darmstädter Bedingungen noch erreicht werden sollen. Wenn man das Angebot durch die Bibliothek aber für wünschenswert hält, dann muss man doch eine Vision haben, wie ein hohes Qualitätsniveau und breites Angebot an Lehrbüchern dann entstehen soll.
Es würde mich interessieren, welche Visionen Sie dafür haben. Über Antworten freut sich Matthias UlmerAm 02.04.2009 um 23:34 schrieb "Hans-Martin Moderow" <Hans-Martin.Moderow@xxxxxxxxxxxxxxxxx >:
Liebe Diskutanten, ich kann ja verstehen, dass die Verleger ihre Interessen wahren möchten. Doch scheint mir der Weg zu den Gerichten nicht sinnvoll. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg ist der Weg über die Verwertungsgesellschaften. Vgl. http://ebook-bibo.blog.de/2009/04/02/elektronischer-leseplatz-recht-privatkopie-5880159/ Das heißt aber auch, dass es am Ende nicht billig wird. Mit freundlichen Grüßen Hans-Martin Moderow -- Dr. Hans-Martin Moderow Bibliotheksvolontär Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Bibliotheksplatz 2, 07743 Jena