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[InetBib] Drei Fragen zu § 52b UrhG



Liebe Liste,

zur Zeit erhitzen sich die Gemüter an der Frage, was nach § 52b UrhG geht und 
was nicht. 

Im Grunde geht es nur um drei Fragen:

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/04/02/drei-fragen-52b-urhg-5877936/

Eric Steinhauer



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