Er äußerte sich allerdings auch nicht, als in 2008 zum ersten Mal ein inetbib-Mailer von einer Bibliothek vor Gericht gezerrt wurde. Soweit ich die Dinge in inetbib übersehe war dies ein Novum, dass so etwas geschah. Hat sich dann aber wohl in Wohlgefallen aufgelöst.
Ich nehme an, dies bezieht sich auf die Strafanzeige der BSB gegen mich wegen eines INETBIB-Beitrags ueber Copyfraud. Wohlgefallen wuerde ich es nicht nennen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Aber gluecklicherweise hat bereits der Staatsanwalt eingesehen, dass es nicht noetig ist, ein Gericht damit zu befassen. Klaus Graf