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Re: [InetBib] Müllers Ulmer-Brief
On Thu, 26 Mar 2009 17:09:30 +0100
Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:
Sehr geehrter Herr Müller,
es freut mich auf der einen Seite, dass Sie mein
Schreiben über den Kreis unserer Autoren hinaus bekannt
machen.
Auf der anderen Seite frage ich mich, ob das Ihr Stil
ist, dass Sie Briefe, die nicht an Sie gerichtet sind,
im großen Umfang weiterschicken? Sie sind der Jurist und
wissen das natürlich besser. Mein Gefühl sagt mir, dass
da nicht nur die Regeln des Anstands sondern auch des
gesetzlich Zulässigen überschritten sind.
Sie schreiben, dass ich mich vermutlich im Urheberrecht
nicht auskenne. Da Sie dagegen ja als Jurist und
Spezialist über profundes Wissen verfügen, nennen Sie
mir doch die Stelle im UrhG, die Ihnen die
Vervielfältigung und Verbreitung meines Briefes ohne
meine Zustimmung genehmigt.
Wenn Sie die nicht finden, dann gebe ich mich auch mit
einer einfachen Entschuldigung zufrieden.
Ich denke, Herr Mueller hat nicht den geringsten Grund zur
Entschuldigung, sondern Sie sollten sich schaemen, dass Sie
durch inkompetente und boeswillig manipulierende
Stellungnahmen die Internetgemeine belaestigen. Stehen Sie
doch zu Ihrem miesen Treiben und schieben Sie nicht
Urheberrecht und Anstand vor!
1. Ihr Brief hat keinerlei Schoepfungshoehe, er ist daher
nicht urheberrechtlich geschuetzt.
2. Sie haben ihn veroeffentlicht, indem Sie ihn einer
grossen Gruppe, deren Mitglieder untereinander nicht durch
persoenliche Beziehungen verbunden sind, zugaenglich
gemacht haben. Er unterfaellt keiner irgendwie gearteten
Vertraulichkeit.
3. Der Brief durfte gemaess Art. 5 GG als Ganzes
wiedergegeben werden, um die Meinungsbildung in einer die
Oeffentlichkeit augenblicklich besonders beruehrenden Frage
zu ermoeglichen. Siehe dazu auch die Zusammenstellung
http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den-heidelberger-appell/
4. Es war auch erforderlich, den ja nicht besonders langen
Brief als Ganzes - sozusagen als bemerkenswertes Dokument
der Niedertracht - wiederzugeben, da eine auszugsweise
Veroeffentlichung sich stets dem Vorwurf aussetzt, man
reisse Aussagen aus ihrem Zusammenhang.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.