gestatten Sie das ich zitiere:"§137l UrhG is part of German legislation. The provision, therefore, is in principle not applicable if the exploitation rights in a work have been granted to a foreign, non-German publisher. Since you granted the rights in the work to us as a non-German publisher, your objection has no effects under § 137l UrhG.
In einem anderen Fall wurde gedroht, die Onlinepublikation beim Verlag zu sperren. Außerdem hier der Hinweis
"...137l UrhG-E auf die von Ihnen genannten Werke keine Anwendung findet (das deutsche Urheberrecht kann nur auf Verträge, die nach deutschem Urheberrecht geschlossen wurden, angewandt werden)..."
"...Widerruf im Rahmen der Vorschrift des § 137l UrhG bei Werken in Miturheberschaft nur durch sämtliche Urheber gemeinsam erklärt werden kann."
Das Fazit bisher ist eine abwehrende HaltungDanke fuer diese Infos. Wie wurde die abwehrende Haltung begruendet bzw. bedeutet das, dass der Widerspruch nicht bestaetigt wurde?
Das ist zu befürchten. Ute Blumtritt Universitätsbibliothek Chemnitz