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Re: [InetBib] WG: Stellenausschreibung Bibliothekarin



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

falls es noch niemand bemerkt hat,
BAT Vb und IVb wurden zur Entgeltgruppe 9 zusammengefasst.

Da man sich bis jetzt nicht auf neue Eingruppierungsregeln einigen konnte, bleibt es weiterhin bei den bisherigen BAT-Eingruppierungen. Es zählt weiterhin nur der Buch-Bestand und die unterstellten Mitarbeiter. (Wie bewertet man in diesem Zusammenhang eine Virtuelle Bibliothek? ;-) ) Fernleihe, Datenbanken, e-Journals, e-Books, Lernende Bibliothek usw. sind zwar aktueller Stand des Bibliothekswesens, werden aber bei der Eingruppierung nicht berücksichtigt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Thilo Liebe


Michael Schanbacher schrieb:
Liebe junge Kolleginnen und Kollegen,

[Auslöser der Diskussion war die Anfrage nach der Eingruppierung einer Leitungsstelle in einer Spezialbibliothek].
die Sache ist kompliziert und einfach zugleich - wenn ich als "alter 
Hase" nicht ganz falsch liege.
Bis vor nicht all zu langer Zeit galt der BAT ; dort war sehr 
differenziert beschrieben, für welche Tätigkeit welche Einstufung 
vorgesehen ist.
BAT Vb war der Einstieg für Diplom-Bibliothekare, "bei entsprechender 
Tätigkeit".
Beförderungen (genauer: Höhergruppierungen) waren vorgesehen bei a) 
mehreren unterstellten Mitarbeitern bestimmter Vergütungsgruppen oder 
b) bei Überschreiten bestimmter Bestandsgrößen.
Da die Zahl der Mitarbeiter nicht so leicht erhöht werden konnte hat 
man dann halt auch leicht mal alles in den Bestand aufgenommen, was an 
Geschenken so kam, um wenigstens die Bestandszahl zu erhöhen ; oder 
man hat veraltete Bestände nicht so leicht ausgesondert. Denn die 
Personalverwaltungen haben sich buchstabengenau am BAT orientiert.
Wenn ich mich richtig erinnere war schon für die erste 
Höhergruppierung ein Bestand von mindestens 50.000 Bänden nötig, für 
die nächste dann wohl 75.000 Bände (oder sogar noch mehr).
D.h., die anspruchsvolle Tätigkeit als OPL in einer Spezialbibliothek 
über die gesamte Bandbreite des beruflichen Spektrums hinweg, 
inklusive ausgefallener Fremdsprachenkenntnisse, machte sich nicht 
wirklich bezahlt !
Und BAT Vb entspricht TV-L 9. Meines Wissens gibt es noch keine in der 
Nachfolge des BAT ausformulierte Anforderungsliste im neuen 
Tarifvertrag. Also hält man sich wohl an das altbewährte Strickmuster 
des BAT.
Eine der vielen Schwachstellen, die der neue Tarifvertrag nach meinem 
Empfinden enthält. Aber er war nach jahrelangen Verhandlungen von 
allen Beteiligten als großer Wurf bezeichnet worden, da muß man mit 
solchen Kollateralschäden wohl leben (an der Stelle kann ich leider 
nicht ernst bleiben).
Mit freundlichen Gruessen

Michael Schanbacher
Bibliotheksleiter
Hochschulbibliothek Heilbronn
Max-Planck-Str. 39
74081 Heilbronn

Tel. 07131-504 301
http://www.hs-heilbronn.de/bibliothek





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