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[InetBib] ot: Allgemeines Thema "Datenschutzgewährleistung durch Bibliotheksangestellte" als Verantwortung gegenüber Nutzer/innen der Bibliothek / Informationseinrichtung allgemein



Hallo,

wer kann Auskunft geben zum Thema "Datenschutzgewährleistung durch 
Bibliotheksangestellte" als Verantwortung gegenüber Nutzer/innen der Bibliothek 
/ Informationseinrichtung allgemein?

Dürfen sich Bibliotheksmitarbeiter gegenüber (unbedarften) Dritten über 
Leser/innen der Bibliothek (im Guten wie im Schlechten) auslassen? Oder gibt es 
- analog zur Schweigepflicht der Beschäftigten im med. Bereich - so etwas im 
Bibliotheksbereich?

Besten Dank schon jetzt für die zahlreichen Antworten.
Gruß,

H. Lange.
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