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Re: [InetBib] Verlängerung von § 52a UrhG!



Lieber Herr Steinhauer
so ist nun mal die Politik - wenn eine positive Würdigung von 52a hätte durchgesetzt werden sollen, hätten die die Regierung tragenden Koalitionsfraktionen 52a ganz in Frage gestellt. Also "Legitimation durch Verfahren", nicht über Argumente. Parallel dazu haben B90/Grüne einen Antrag zur gänzlichen Entfristung mit der von Ihnen gewünschten Begründung eingebracht. Wird/wurde natürlich abgelehnt. Mag jeder selber seine Schlüsse daaus ziehen. Die Debatte um das Commons Wissen ist in der Breite noch nicht im Bundestag angekommen.
RK

Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,

die Koalitionsfraktionen haben in BT-Drs. 16/10.569 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um § 52a UrhG bis zum 31. Dezember 
2012 erneut zu befristen. Bemerkenswert ist die Begründung zu dem Gesetz, die Fragen der Bedeutung dieser Norm für 
Bildung und Wissenschaft vollkommen außer acht läßt. Die Verlängerung ist allein zur Klärung noch 
offener Vergütungsfragen motiviert.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/16/verlaengerung-sect-52a-urhg-4880299

Eric Steinhauer


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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
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