Was meines Erachtens ohne weiteres rechtlich moeglich und
sinnvoll waere, waere die Einfuehrung eines elektronischen
Pflichtexemplars mit Online-Verbreitungsrecht der
Hochschule qua Hochschulsatzung.
Vorschlag:
"Studierende sind verpflichtet, angenommene
Abschlussarbeiten zur elektronischen Veroeffentlichung auf
dem Hochschulschriftenserver zur Verfuegung zu stellen und
Bibliotheken an der Hochschule das Recht einzuraeumen,
Exemplare in ihren Bestand aufzunehmen. Auf Antrag kann die
abgelieferte elektronische Fassung fuer die Oeffentlichkeit
fuer drei Jahre gesperrt werden, wenn die berechtigten
Interessen der Studierenden an der Nicht-Veroeffentlichung
ueberwiegen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann diese auf
Antrag hoechstens zweimal verlaengert werden. Der Schutz
von Betriebs- und Geschaeftsgeheimnissen bleibt
unberuehrt."
Klaus Graf