DFKI-Bibliothek schrieb:
Liebe Kollegen und Kolleginnen, es wurde eine fachliche Frage an mich herangetragen, bei der ich hoffe, dass die Liste auch hier weiterhelfen kann. Wobei ich bei ersten Recherchen auch auf einen thread hier gestossen bin, wo die Meinungen aber sehr konträr verliefen. Es geht darum, wer die Rechte an den o.g. Arbeiten inne hat und damit in der rechtlichen Lage wäre, z.B. ein einfaches Nutzungsrecht an assozierte und betreuende Institute abzutreten. Mit freundlichen Grüßen Iris Merget
Hallo Frau Merget, die de-Wikipedia meint dazu: "In Deutschland müssen Diplomarbeiten im Gegensatz zur Dissertation nicht veröffentlicht werden. Allerdings steht dem Verfasser einer Diplomarbeit die Möglichkeit zur Veröffentlichung und kommerziellen Verwertung (bspw. über „Diplomarbeiten-Agenturen“) grundsätzlich offen. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erwirbt der Verfasser einer Diplomarbeit mit Anfertigung seiner Arbeit das alleinige Urheberrecht und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden Nutzungsrechte wie z. B. Erstveröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Online-Nutzung usw., also alle Rechte, die die nichtkommerzielle oder kommerzielle Verwertung betreffen. „Will die Hochschule [...] Rechte an Schutzrechten von Studenten oder Diplomanden erwerben, ist sie, wie jeder Dritte auf vertragliche Vereinbarungen mit den Studenten oder Diplomanden angewiesen“.
" Und in diesen Themen ist die Wikipedia recht zuverlässig als Quelle. MfG, Karl Dietz www.karldietz.de + etliche neue bib-stellen im AKI-wiki.