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[InetBib] Bibliothekar als "Analcharakter"



Liebe Liste,

in juristischen Festschriften finden sich manchmal abstruse Formulierungen:

"Es liegt auf der Hand, daß der Analcharakter eines bücherhortenden, seine Rara 
dem öffentlichen Verkehr vorenthaltenen bzw. entziehenden Geizkragens mit 
bibliophilen Neigungen und dem daraus erwachsenden neurotischen Zwangsverhalten 
zum Dienstleistungsauftrag einer öffentlichen Bibliothek in diametralem 
Widerspruch steht."

Das ist dann wohl die psychoanalytische Sicht der Dinge. :)

Auch sonst ist der Aufsatz ganz interessant:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/01/aufgaben-aouml-ffentlicher-bibliotheken-4388868

Eric Steinhauer



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