On Mon, 28 Apr 2008 11:48:09 +0200 "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
On Mon, 28 Apr 2008 11:42:46 +0200 "Kull Hans-Rudolf" <Hans-Rudolf.Kull@xxxxxxxxxxx> wrote:Hallo Liste, Eingebunden ist eine mit Wasserzeichen versehene Bilddatei mittlerer Qualität sowie ein zoombares, hochauflösendes Bild, das die Details der Karten, topographischen Ansichten und Pläne erkennbar macht. Zur Bestellung hochauflösender, wasserzeichenfreier Bilder führt ein Link zu einem Bestellformular auf der Website der Universitätsbibliothek Bern.Wissenschaftler brauchen beste Qualitaet und nicht mittlere Qualitaet mit Copyfraud. Bibliotheken sind Treuhaender, keine Zwingherren ihres Kulturguts.
Noch ein Nachtrag: Gibt es eigentlich ein Naturgesetz, dass Bibliotheken luegen und betruegen muessen, wenn sie Kulturgut zugaenglich machen, von dem sie faelschlicherweise annehmen, dass sie sich als Herren darueber aufspielen duerfen? Zu dem Vorschaubild kommt man durch Bestaetigung eines Bildschirms: " Das gezeigte Bildmaterial ist Eigentum der Universitätsbibliothek Bern. Für Veröffentlichungen muss bei der Bibliothek eine Bewilligung eingeholt werden. Die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung der Benutzerin / des Benutzers. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Bildmaterial der Sammlung Ryhiner. Bestellinformationen Zur Bestellung hochauflösender, wasserzeichenfreier Bilder benutzen Sie folgendes Webformular. Mit dem Wechsel zur Bildansicht akzeptieren Sie die Information zum Urheberrecht." Da das Bildmaterial gemeinfrei ist, kann es jeder nach Belieben verwenden. Es besteht nach Schweizer Recht kein Urheberrecht an Digitalisaten. Siehe dazu: http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm Das gleiche gilt fuer das deutsche Recht, siehe: http://archiv.twoday.net/stories/4850312/ Klaus Graf