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Re: [InetBib] Wann verfallen Mahn- bzw Saeumnisgebuehren? christin.moll(at) burghausen.de
- Date: Thu, 17 Apr 2008 15:32:58 +0200
- From: "160 Information OG" <160info@xxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Wann verfallen Mahn- bzw Saeumnisgebuehren? christin.moll(at) burghausen.de
Hallo Frau Moll,
wann die Gebühren verfallen hängt davon ab, ob Sie eine Tarifordnung oder eine
Gebührensatzung haben. Bei einer Tarifordnung handelt es sich um
privatrechtliche Forderungen und die verjähren nach 3 Jahren. Bei uns wird die
Forderung zwar nach drei Jahren von der Stadtkasse niedergeschlagen. Auf dem
Bibliothekskonto bleibt sie aber bestehen, d.h. dass der Leser auch erst dann
wieder entleihen kann, wenn die Gebühr beglichen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Buchecker
__________________________________________________
Stadtbücherei Landsberg
Lechstr. 132 1/2
86899 Landsberg am Lech
Tel. 08191-9453-13
Fax:08191-9453-29
www.stadtbuecherei-landsberg.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
christin.moll@xxxxxxxxxxxxx
Gesendet: Mittwoch, 16. April 2008 15:41
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Wann verfallen Mahn- bzw Saeumnisgebuehren?
christin.moll(at) burghausen.de
Liebe Liste,
ein Thema, das sicher jede/n von uns schon mal mehr oder wenig betruebt hat:
Mahn- bzw Saeumnisgebuehren. Frueher wurde nach der dritten erfolglosen Mahnung
der Gerichtsvollzieher bemueht, nun straeubt sich die Stadtverwaltung aus
Kostengruenden dagegen. Im Prinzip braucht der zahlungs- (und rueckgabe-)
unwillige Kunde nur lang genug zu warten, dann koennen wir mit dem Ofenrohr ins
Gebirge schauen. Wie gehen Sie damit um? Und - fast noch wichtiger: Wie ist die
Gesetzeslage? Verfallen solche Gebuehren irgendwann? Haben Sie Fundstellen? In
diversen Mailinglist-Archiven wurde ich nicht fuendig.
Vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
Christin Moll
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.