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Re: [InetBib] Wann verfallen Mahn- bzw Saeumnisgebuehren? christin.moll(at) burghausen.de



Hallo Frau Moll,

wann die Gebühren verfallen hängt davon ab, ob Sie eine Tarifordnung oder eine 
Gebührensatzung haben. Bei einer Tarifordnung handelt es sich um 
privatrechtliche Forderungen und die verjähren nach 3 Jahren. Bei uns wird die 
Forderung zwar nach drei Jahren von der Stadtkasse niedergeschlagen. Auf dem 
Bibliothekskonto bleibt sie aber bestehen, d.h. dass der Leser auch erst dann 
wieder entleihen kann, wenn die Gebühr beglichen wird.

Mit freundlichen Grüßen 

Claudia Buchecker
__________________________________________________ 
Stadtbücherei Landsberg 
Lechstr. 132 1/2 
86899 Landsberg am Lech 
Tel. 08191-9453-13 
Fax:08191-9453-29 
www.stadtbuecherei-landsberg.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
christin.moll@xxxxxxxxxxxxx
Gesendet: Mittwoch, 16. April 2008 15:41
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Wann verfallen Mahn- bzw Saeumnisgebuehren? 
christin.moll(at) burghausen.de


Liebe Liste,

ein Thema, das sicher jede/n von uns schon mal mehr oder wenig betruebt hat: 
Mahn- bzw Saeumnisgebuehren. Frueher wurde nach der dritten erfolglosen Mahnung 
der Gerichtsvollzieher bemueht, nun straeubt sich die Stadtverwaltung aus 
Kostengruenden dagegen. Im Prinzip braucht der zahlungs- (und rueckgabe-) 
unwillige Kunde nur lang genug zu warten, dann koennen wir mit dem Ofenrohr ins 
Gebirge schauen. Wie gehen Sie damit um? Und - fast noch wichtiger: Wie ist die 
Gesetzeslage? Verfallen solche Gebuehren irgendwann? Haben Sie Fundstellen? In 
diversen Mailinglist-Archiven wurde ich nicht fuendig.

Vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
Christin Moll



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