Liebe Liste,
ein Thema, das sicher jede/n von uns schon mal mehr oder wenig betruebt hat:
Mahn- bzw Saeumnisgebuehren. Frueher wurde nach der dritten erfolglosen Mahnung
der Gerichtsvollzieher bemueht, nun straeubt sich die Stadtverwaltung aus
Kostengruenden dagegen. Im Prinzip braucht der zahlungs- (und rueckgabe-)
unwillige Kunde nur lang genug zu warten, dann koennen wir mit dem Ofenrohr ins
Gebirge schauen.
Wie gehen Sie damit um? Und - fast noch wichtiger: Wie ist die Gesetzeslage?
Verfallen solche Gebuehren irgendwann? Haben Sie Fundstellen?
In diversen Mailinglist-Archiven wurde ich nicht fuendig.
Vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
Christin Moll