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Re: [InetBib] CD-Roms auf Servern: Rechtliches



Sehr geehrter Herr Berens,

manche wären auch gerne nach Würzburg gefahren, hatten aber "vor Ort" auch 
einiges zu tun. Einzelne basteln vielleicht an einem Videocast, damit die 
"verrottete Zunft" sie auch mal poltern sieht und hört.

Die erste magere juristische Antwort lautet immer: "es kommt darauf an".
Haben Sie wirklich keine Rechnung, Programmbeschreibung etc., aus der sich 
ergeben könnte, ob das Programm eigentlich für einen Einzelanwender gedacht ist 
oder ob es dazu bestimmt ist, auch oder nur gemeinsam genutzt zu werden?
Könnten Sie sich vorstellen, dass der Ersteller zustimmen wollte, dass die 
CD-ROM in einem Netzwerk eines weltweit agierenden Automobilherstellers quasi 
als 3-bis-5-Kontinente-Lizenz genutzt wird?
Kaum, aber nicht un-denkbar ist, dass der Programmhersteller/Vertreiber keine 
Vorstellungen vom Urheberrecht hatte. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass 
er zustimmen würde. Bedenken Sie den Fall, der nachträglich auftretenden neuen 
Nutzungsmöglichkeiten, da ging man auch davon aus, dass eine "Nichterklärung" 
der Autoren älterer Aufsätze nicht bedeutete, dass sie ihre diesbezüglichen 
Urheberrechte an die digitalisierenden Verlage mitübertragen hatten.

Ist es möglicherweise nur lästig, die Zustimmung der Ersteller der CD-ROM 
einzuholen, aber nicht unmöglich? Befürchtet man bei der Anfrage die 
Nicht-Zustimmung? Ich empfehle daher, in jedem Fall die Zustimmung des 
Erstellers/Verlags einzuholen und zu dokumentieren.
Ähnlich ist die Lage bei elektronischen Dokumenten/Publikationen, die man von 
"unsicheren" Servern herunterlädt, um sie im Intranet einer weiteren 
"Öffentlichkeit" wieder dauerhaft verfügbar zu erhalten. Hier benötigt man auch 
die Erteilung eines "einfachen Nutzungsrechts" durch den Rechteinhaber.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Pannier

Bundesgerichtshof - Bibliothek-
Herrenstrasse 45a, D-76133 Karlsruhe
Tel. +49(0)721 1595248, Fax +49(0)721 1595612
Mail: pannier.dietrich@xxxxxxxxxxx
Homepage: http://www.bundesgerichtshof.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
biblsmaco@xxxxxx
Gesendet: Mittwoch, 16. April 2008 12:00
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] CD-Roms auf Servern: Rechtliches


Guten Tag,

da anscheinend alle auf der InetBib-Tagung waren  ;)  erlaube
ich mir, meine Frage noch einmal zu stellen:

Ich bin auf der Suche nach zu beachtenden rechtlichen
Aspekten, wenn CD-Rom-Datenbanken auf zentralen Servern
abgelegt werden sollen, so dass sie in einem Intranet von
mehreren Arbeitsplätzen abgerufen werden können.

Einige Anbieter liefern dafür von vornherein genaue
Regelungen ("jedwedes Speichern... nicht gestattet..." u.ä.);
wie verhält es sich aber, wenn keine expliziten Hinweise
existieren? Muss dann für jede CD-Rom oder DVD eine eigene
Genehmigung des jeweiligen Verlags usw. eingeholt werden?

Besten Dank im Vorhinein,

Marco Berens
Dipl.-Bibliothekar






Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.