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Re: [InetBib] Rechte Google Maps-Ausschnitte



Liebe Frau Hesse,

unter der Adresse 
http://www.it-recht-kanzlei.de/googlemaps-homepage.html


gibt es ein paar aktuelle Ausführungen zu dem Thema von einer auf IT-Recht 
spezialisierten Kanzlei.  Einfache Screenshots dürfen demnach nicht verwendet 
werden, wohl aber (über eine sog. API-Schnittstelle) die von Google Maps 
generierten dynamischen Karten.

Viele Grüße,
Claudia Peters

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Dagmar Hesse
Gesendet: Montag, 7. April 2008 17:27
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Rechte Google Maps-Ausschnitte

Hallo,
eine rechtliche Frage: ich würde gern aus Satellitenbildern von Google Maps 
Teile herausschneiden und selbst mit Beschriftung versehen, um Nutzern ein 
besseres Finden der Eingänge unserer Bibliotheksteile zu finden - das soll u.a. 
in einem Tutorial und könnte vielleicht auch auf den Webseiten Anwendung 
finden. Ein Link zur Adresse in Google Maps ist ja ohne weiteres möglich - ist 
mir aber aufgrund der "Eingangstür-Problematik" zu ungenau. Es ist keine 
kommerzielle Anwendung (die verboten wäre) aber auch keine private (da für die 
Bibliothekswebseiten). Hat jemand Erfahrung?
Danke für jede Hilfe.

--
Viele Grüße
Dagmar Hesse

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Dagmar Hesse, TU Chemnitz, Universitätsbibliothek, Teamleiterin 
Informationsvermittlung
Mail: D-09107 Chemnitz, PF 964
Visitor: Bahnhofstrasse 2
Phone: 0049 371 531 31445
Fax:   0049 371 531 831445
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