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[InetBib] Frage an Subito e.V. zur Zwischenbibliothekarischen Fernleihe
Joerg Schwiemann
subito e.V. - Administration -
Cicerostr. 37, 10709 Berlin, Germany
e-mail schwiemann@xxxxxxxxxxxxx
tel ++49-30-417497-14
fax ++49-30-417497-20
Sehr geehrte Frau Dr. Braun-Gorgon,
In dem durch den Börsenverein öffentlich gemachten "Nachtrag Nr. 1"
zum Rahmenvertrag von Subito heisst es unter
2.4 Rein nationale Lieferungen in Rahmen der Zwischenbibliothekarischen
Fernleihe
und –nutzung:
Deutschland – Deutschland, Österreich – Österreich, Schweiz – Schweiz
Dieser Nachtrag gilt nicht für die außerhalb des
Dokumentenlieferdienstes von subito e.V.
erfolgende Zwischenbibliothekarische Fernleihe und –nutzung, sofern
derartige
Lieferungen durch eine gesetzliche Lizenz abgedeckt sind. Insbesondere
übernehmen die
Lieferbibliotheken diesbezüglich keinerlei Verpflichtungen entsprechend
Anlage 11 zum
Rahmenvertrag. Auf seiner über Login unter www.subito-doc.de/publisher.php.
erreichbaren Extranet-Website für die Verlage, die den Rahmenvertrag
unterzeichnet
haben, veröffentlicht subito e.V. eine Liste seiner
Mitgliedsbibliotheken, aus der ersichtlich
ist, welche Bibliotheken die Zwischenbibliothekarische Fernleihe und
–nutzung anbieten.
Unterhalb dieser Liste wird subito e.V. folgende Erklärung der
Mitgliedsbibliotheken
veröffentlichen: „Die Bibliotheken, die die Zwischenbibliothekarische
Fernleihe und –
nutzung anbieten, erklären hiermit gegenüber den Verlagen, die einen
Rahmenvertrag mit
subito unterzeichnet haben, dass sie, die Bibliotheken, diese Dienste
nicht auf
elektronischem Wege anbieten werden, sofern dies nicht uneingeschränkt
durch eine
gesetzliche Lizenz abgedeckt ist.“
Können Sie uns freundlicherweise erläutern, was das "uneingeschränkt"
hier bedeutet?
Anders gefragt: Wann betrachtet Subito e.V. die elektronische Lieferung
im Rahmen
der zwischenbibliothekarische Fernleihe als nur "eingeschränkt" durch
eine gesetzliche
Lizenz (nach §53a) abgedeckt, sodass die Subito-Lieferbibliotheken auf
ein solches
Angebot im Rahmen der o.g. Selbstverpflichtung verzichten würden?
Mit freundlichen Grüßen,
B.-C. Kämper, UB Stuttgart
--
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