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Re: [InetBib] Geheime Knebelvertraege fuer Lieferbibliotheken zwischenSubito und den Verlagen
- Date: Mon, 11 Feb 2008 12:00:33 +0100
- From: Harald Müller <hmueller@xxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Geheime Knebelvertraege fuer Lieferbibliotheken zwischenSubito und den Verlagen
Liebe Inetbib-LeserInnen!
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (DBV) stellt hiermit klar, daß er dem neuen
Subito-Rahmenvertrag nicht zugestimmt hat. Der DBV war weder an der
Ausarbeitung, noch am Beschluß über den endgültigen Text des Vertrages in
irgendeiner Weise beteiligt.
Die DBV-Rechtskommission könnte auf Antrag eines DBV-Mitglieds ein
Rechtsgutachten über die Vereinbarung des Subito-Rahmenvertrags mit
höherrangigem Recht erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
DBV-Rechtskommission
-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of rsupper
Sent: Monday, February 11, 2008 9:49 AM
To: inetbib an i schreiben
Subject: [InetBib] Geheime Knebelvertraege fuer Lieferbibliotheken
zwischenSubito und den Verlagen
Sehr geehrter Herr Kaemper,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin verwundert, dass es (in inetbib) keinen Aufschrei der Empörung oder
Verwunderung gegeben hat, nachdem Herr Kaemper am Donnerstag auf die (auf
Wunsch der Verlage) geheimen Knebelvertraege von Verlagen mit Subito
hingewiesen hat.
Haben alle Leser von inetbib dies nicht gelesen (weil sie meinten, dies
seinen schon wieder juristische Spitzfindigkeiten?)?
Es geht hier um massive Einschränkungen der elektronischen Lieferung von
Artikeln.
Hat der DBV diesem Vertrag von Subito zugestimmt?
Auszug aus der Mail von Herrn Kaemper
"Nur, was nützt das, wenn die Verlage lt. Rahmenvertrag mit subito e.V.
den Subito-Lieferbibliotheken per Assoziierungsvereinbarung
einen Knebelvertrag aufzwingen, der die Bibliotheken verpflichtet, auf die
elektronische Lieferung von Artikeln oder Teilen von Büchern
auch im Zuge der Zwischenbibliothekarischen Fernleihe und -nutzung zu
verzichten, sofern diese nicht über den Dokumentlieferdienst von
Subito e.V. zu den Bedingungen des Subito-Vertrags abgewickelt wird?"
Mit freundlichem Gruß
Reinhard Supper
BAM, Z.44 Fachinformation, Bibliothek
Vorsitzender des Berliner Arbeitskreises Information
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.