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Re: [InetBib] Autorenaquise des VDM-Verlags



Sehr geehrter Herr Muczak,

Herr Steinhauer hat doch berichtet, daß es um die "im Vergleich zu andern 
Bundesländern etwas seltsamen Fassung von § 14 Abs. 1 des Saarländischen 
Pressegesetzes" geht, die eine Ablieferung stets "gegen angemessene 
Entschädigung" vorsieht. Was in diesem Fall aber eine solche "angemessene" ist, 
steht hier zur Disposition. Daraus nun der SULB einen Strick drehen zu wollen, 
entzieht sich meinem Verständnis. Diese Rechtslage im Saarland ist einfach 
dämlich. Und sie haben ganz offensichtlich nicht verstanden, welchem Zweck eine 
"Pflichtexemplar-Gesetzgebung" eigentlich dienen sollte: einmal 
Veröffentlichtes rechtssicher zu bewahren - und nicht Verlagen weitere 
Einnahmequellen zu sichern.

Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-
bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Frank Muczak
Sent: Tuesday, January 29, 2008 11:30 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Autorenaquise des VDM-Verlags

Sehr geehrter Herr Kees,

wenn Sie auf Ihr "beharrliches Drängen" vom Verlagsleiter schließlich
Bücher geschickt bekommen, und sich dann darüber wundern, dass der
Verlag von seinem Rechtsanspruch auf Entschädigung Gebrauch macht, dann
frage ich mich schon, in welcher Welt Sie eigentlich leben. Sie
schreiben ja selbst: "Rechtsanspruch ist Rechtsanspruch", wussten
offenbar genauestens über die Rechtslage Bescheid. Man muss die
Praktiken des VDM-Verlags, sich auf billige Art und Weise Content zu
sichern und offenbar, so wie sich das hier liest, offensiv zu
vermarkten, sicher verurteilen, aber Ihr Verhalten gibt mir mindestens
ebenso zu denken. Es mag sein, dass es einem Verlag ein gewisses
Renommee verschafft, sich in einer Bibliothek mit ausleihbaren Werken
vertreten zu sehen, leben kann er davon freilich nicht. Und
letztendlich sind die Bibliotheken nur so gut wie ihre Verlage...

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Muczak

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