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Re: [InetBib] Bibliotheksrabatt 5 oder 10%?
- Date: Mon, 7 Jan 2008 16:09:00 +0100
- From: "Susanne Drauz" <sdrauz@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bibliotheksrabatt 5 oder 10%?
§ 7 BuchPrG regelt die Ausnahmen zu § 3, also zum gebundenen Preis. Die
zentrale Vorschrift für Bibliotheken ist § 7 Abs. 2 BuchPrG, der besagt:
?Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem
auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5
Pro-zent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und
Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der
Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt
werden.?
Beste Grüße
Susanne Drauz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Krieg Martina
Gesendet: Montag, 7. Januar 2008 15:58
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Bibliotheksrabatt 5 oder 10%?
Liebe Listenteilnehmer,
wie viel Rabatt darf einer Bibliothek eingeräumt werden nur 5% oder auch
10%?
Grund der Anfrage ist eine Diskussion mit unseren Lieferanten. Wir
bekommen von einem Anbieter 10% eingeräumt und wollten dies auch von
unserem Hauptlieferanten, der uns 5% Nachlass gewährt. Dieser ist der
Ansicht, dass es verboten sei uns mehr als 5% Rabatt einzuräumen. Nach
meinen eigenen Recherchen, sind 10% nicht nur erlaubt, sondern auch
normal. Um ganz sicher sein zu können wollte ich trotzdem noch einmal
nachfragen. Wie viel Prozent bekommen Sie?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
Martina Haller
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.