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Re: [InetBib] Bibliotheksrabatt 5 oder 10%?



§ 7 BuchPrG regelt die Ausnahmen zu § 3, also zum gebundenen Preis. Die
zentrale Vorschrift für Bibliotheken ist § 7 Abs. 2 BuchPrG, der besagt:
?Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem
auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5
Pro-zent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und
Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der
Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt
werden.?

Beste Grüße

Susanne Drauz

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Krieg Martina
Gesendet: Montag, 7. Januar 2008 15:58
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Bibliotheksrabatt 5 oder 10%?

Liebe Listenteilnehmer,

wie viel Rabatt darf einer Bibliothek eingeräumt werden nur 5% oder auch 
10%?

Grund der Anfrage ist eine Diskussion mit unseren Lieferanten. Wir 
bekommen von einem Anbieter 10% eingeräumt und wollten dies auch von 
unserem Hauptlieferanten, der uns 5% Nachlass gewährt. Dieser ist der 
Ansicht, dass es verboten sei uns mehr als 5% Rabatt einzuräumen. Nach 
meinen eigenen Recherchen, sind 10% nicht nur erlaubt, sondern auch 
normal. Um ganz sicher sein zu können wollte ich trotzdem noch einmal 
nachfragen. Wie viel Prozent bekommen Sie?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Martina Haller




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