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Re: [InetBib] subito liefert auch nach dem 1.1.2008 Aufsatzkopien



ob abschreckend insgesamt, sei dahingestellt. Gebühren fallen aber nach der Zusatzvereinbarungen z.B. unerwartet niedrig aus: €3.50 pro grafischer Artikel (eingescannt nach gedruckter Vorlage( , was jedes Jahr bis zum 5. Jahr um €0.50 ansteigt,also dann €5.50 vorläufig enden soll. Was dann subito tatsächlich verlangen wird, ist noch unklar: bei subito steht für den Mail-Versand 2008 noch ein rotes NEIN. Die Einzelverhandlungen mit den Verlagen müssen ja noch geführt werden.

Unakzeptabel, aber von subito wohl nicht zu vermeiden (??), die DRM-Regelungen, z.B.: der Endkunde kann das Dokument ansehen und darf es zweimal ausdrucken. Er darf ein elektronisch erhaltenes Dokument nicht elektronisch weiterleiten. Ein Monat nach Lieferung läuft die Frist für das elektronische Dokument ab und ist nicht mehr einsehbar. Auf jeder Seite des Ausdrucks erscheint in Kopf- und Fußzeile ein Ausdruck mit dem Lizenzvermerk an den namentlich genannten Kunden.

Was ist mit vollelektronischen Files?
RK


bernd-christoph.kaemper@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx schrieb:
Liebe Listenteilnehmer, wir wissen nicht, wann Subito informieren wird (ich vermute mal, man hat's im aktuellen Doppelstreß organisatorischer Umstellungen und Verhandeln neuer Verträge mit Verlagen noch nicht geschafft), aber Börsenverein und STM Association tun dies bereits:

Einigung über Rahmenvertrag für elektronischen Dokumentenversand

20.12.2007

Verhandlungsabschluss zwischen subito e.V., Börsenverein des Deutschen
Buchhandels und der International STM Association: Elektronischer Versand
wissenschaftlicher Artikel wird vertraglich geregelt
http://www.boersenverein.de/de/176538?skip_val=0&list_id=64641&jahr=0&aktuell=yes

Der Text des Rahmenvertrags ist online abrufbar unter www.stm-assoc.org sowie
unter www.boersenverein.de. Unter diesen Adressen wird in wenigen Tagen zudem
eine Kurzbeschreibung der Regelung sowie eine Wegleitung zum Vertragsschluss
(für Verleger) bereitgestellt werden. Ansprechpartner ist im Börsenverein Dr.
Christian Sprang, Telefon 069 / 1306-313, E-Mail: sprang@xxxxxxxx

Downloads:
http://www.boersenverein.de/de/69181?aktuell=yes

- Merkblatt: Neue urheberrechtliche Nutzungsarten => das ist eine andere Baustelle! (aber nicht minder wichtig um die Position des
Börsenvereins zu kennen. Der DBV hat ja - wie Klaus Graf zu Recht festgestellt
hat - bislang zu diesem Thema nur unzureichend und leider hinsichtlich einiger
Aspekte auch falsch informiert, zuletzt im DBV Newsletter 115 vom November 2007,
wo aber nur auf eine erste Stellungnahme vom Juli 2007 verwiesen wurde.
Bedauerlich ist dies vor allem, weil der Börsenverein zu Recht feststellt:
Leider ist die Neuregelung im Detail sehr kompliziert und unklar. Über viele
Einzelheiten der neuen Vorschriften wird vermutlich erst in einigen Jahren durch
Urteile des Bundesgerichtshofs Klarheit geschaffen. Nachfolgend werden die für
die Praxis wichtigsten Auswirkungen der Neuregelung in Form von Fragen und
Antworten diskutiert. Im Hinblick auf die erheblichen Unklarheiten im Wortlaut
der neuen Normen und ihrer amtlichen Begründung kann leider nicht ausgeschlossen
werden, dass sich bei einzelnen Aspekten andere Auslegungen als die hier
vertretenen vor den Gerichten durchsetzen." B.2 der Handreichung würde übrigens
einen schönen Anknüpfungspunkt für den Plot eines Urheberrechts-Krimis bieten 
...)

- Rahmenvertrag elektronischer Dokumentenversand
Internationaler Rahmenvertrag für den Vertrieb von elektronischen Dokumenten im
nicht-deutschsprachigen Raum.
- Nachtrag zum 1. Rahmenvertrag für den elektronischen Dokumentenversand
... von wissenschaftlichen Dokumenten im deutschsprachigen Raum. http://www.boersenverein.de/global/php/force_dl.php?file=%2Fsixcms%2Fmedia.php%2F686%2FNachtrag%2520Nr.%25201%2520%2528GALS%2529%2520-%2520deutsch.pdf

Zur Lieferung nach Deutschland, Österreich, in die Schweiz und nach
Liechtenstein durch Subito sind bereits konkrete Infos auf Subito-doc.de zu
finden, vgl.

http://www.subito-doc.de/index.php?lang=de&pid=18&mod=page

Der Nachtrag zum Rahmenvertrag liest sich ziemlich abschreckend und kompliziert - insofern dürfte die in Aussicht gestellte Kurzbeschreibung der
neuen Regelungen (die es ja auch wohl in den nächsten Tagen von Subito,
nicht nur vom Börsenverein geben wird) sehr hilfreich sein.

Mit besten Grüßen,
B.-C. Kämper, UB Stuttgart

----- Ursprüngliche Nachricht -----
Von: Jörg Schwiemann <schwiemann@xxxxxxxxxxxxx>
Datum: Dienstag, Dezember 18, 2007 2:25 pm
Betreff: [InetBib] subito liefert auch nach dem 1.1.2008 Aufsatzkopien

Liebe Listenteilnehmer,

um allen Gerüchten vorzubeugen: subito liefert auch nach dem 1.1.2008 0:00 Uhr weiterhin Aufsatzkopien.

Allerdings können PDF-Dokumente vorübergehend nicht versandt werden, da mit der Unterzeichnug der Lizenzverträge mit den internationalen Verlegern erst im Laufe des Januar zu rechnen ist und zudem die Abfrage bezüglich des "offensichtlichen" Pay-per-view Angebotes über die EZB auch erst im Januar zur Verfügung stehen wird.

Aber auch die ausländischen Lieferdienste wie z.B. die British Library darf nur nach dem dann geltendem deutschen Urheberrecht liefern, es sei denn sie hat bereits entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüssen,
i.A. Jörg Schwiemann.

--
Joerg Schwiemann
subito e.V.   - Administration -

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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
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Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
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