Hallo, Wir (EMBL) sind gegenwärtig dabei, uns von
unseren gegenwärtigen/ehemaligen Mitarbeitern die
einfachen Nutzungsrechte an Artikeln von vor 1995
übertragen zu lassen. Fragen die auftreten sind:1.
Welcher der Autoren eines Artikels darf die Rechte
übertragen? Der First authour alleine genügt, oder sollte
alle Co-authors um Einverständnis gebeten werden
(letztere Vorgehensweise wäre wenig praktikabel)? Im
Zweifelsfalle erschiene mir die Übetragung durch den
First author sinnvoll, spätere Rechtsansprüche (so sie
denn auftreten würden) ließen sich auch noch später
abklären. 2. Wenn ein Artikel bei einem Verlag im Ausland
erschienen ist, ist die Übertragung der Rechte in diesem
Fall überhaupt von Relevanz oder nicht?3. Kann man davon
ausgehen, daß es nicht relevant ist, ob man bei der
Organisation, der man die Rechte überträgt, angestellt
ist oder nicht? Über Ratschläge diesbezüglich würde ich
mich sehr freuen! Mit Gruß, Tobias Sack (junior
librarian/embl)