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[InetBib] Antwort: Re: OT: Internetgesetzesregelungen
Hallo Herr Weiler,
da ich die genauen Umstände dieses Online-Angebotes nicht kenne, könnte es
sich lediglich um eine sog. "invitatio ad offerendum" handeln.
Erklärung: siehe hier: http://www.lexexakt.de/glossar/invitatio.php
Vielleicht hilft Ihnen das weiter?!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Steinmetz
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Stadt Mainz
Bibliotheken der Stadt Mainz - Wissenschaftliche Stadtbibliothek
Martin Steinmetz
Dipl. Bibliothekar
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Tel. 06131/12 26 51
Fax. 06131/12 35 70
http://www.bibliothek.mainz.de
Liebe Liste,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ist es rechtlich erlaubt ein
Onlineangebot zu veröffentlichen ohne dafür den genauen Preis anzugeben?
Manche DMS verfahren nach dieser Form der Kundenwerbung.
Schönen Gruß
J. Weiler
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Psssst! Schon vom neuen GMX MultiMessenger gehört?
Der kann`s mit allen: http://www.gmx.net/de/go/multimessenger
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.