Liebe Liste,wieder einmal ist mir schleierhaft, woran sich der Zorn des Herrn Graf entzündet. Inwiefern wird Presse- und Informationsfreiheit durch das Handeln der Göttinger eingeschränkt?
Open Access ist ein Angebot, nicht etwas, was der Nachfragende bestimmt. Folglich ist es nicht an Ihnen, lieber Herr Graf, auf Open Access zu verzichten oder nicht. Umgekehrt wird es angeboten oder nicht.
Soweit ich die Mitteilungen der SUB Göttingen verstanden habe (noch ein paar Klicks von der von Frau Bargheer verlinkten Seite), dann ist die Vereinbarung so zu verstehen:
Wenn es einem Wissenschaftlerin, ein Wissenschaftler der Uni Göttingen gelingt, einen Aufsatz in einer Springer-Fachzeitschrift zu veröffentlichen, dann sorgt das Geld der Uni (verwaltet von der SUB) dafür, dass Springer diesen Open Access veröffentlicht. Der Aufsatz wird über Springers Plattformen wie über den Hochschulschriftenserver der SUB veröffentlicht (sinnvollerweise in der gleichen Form, das geht aus der Mitteilung nicht hervor).
Aus meiner Sicht ist dies, was die Zugänglichkeit der Forschungsergebnisse angeht, erst einmal ein Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand der Dinge. Einwenden kann man sicher dagegen, dass nun die Forschungsergebnisse *dreimal* bezahlt werden, statt wie bisher zweimal:
- wenn die öffentlich geförderte Forschung erarbeitet wird, durch den Unterhaltsträger
- wenn die Zeitschriften gekauft werden, durch die Abonnenten- wenn Open-Access-Autorengebühr durch die Uni bezahlt wird, für den freien Zugang.
Liebe Frau Bargheer: wie steht die Uni Göttingen zu diesen zusätzlichen Kosten? Würde die Uni Göttingen OA ausschließlich zusammen mit reinen OA-Anbietern betreiben, dann würde der zweite Kostenfaktor wegfallen. So sorgt Göttingen für die OA-Zugänglichkeit von etwas, das viele ohnehin abonniert haben.
Besten Gruß, J. Eberhardt (UB Erlangen-Nürnberg) Klaus Graf schrieb, Am 11.10.2007 17:50:
On Thu, 11 Oct 2007 16:15:12 +0200 "Bargheer, Margo Friederike" <bargheer@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:Lieber Herr Graf, Sie schreiben so oft nützliche -- wenn auch oft streitbare -- Beiträge, die das Open Access Publizieren voranbringen. Wollen Sie denn wirklich Ihre Energien auf eine Verwaltungsgerichtsklage verwenden, über die vielleicht Jahre ins Land ziehen und die sicherlich nicht die Schwächen des wissenschaftlichen Publikationssystems in Deutschlandaufheben wird? Es ist nicht nur den Public-Private-Partnerships gemein,dass nicht alle Details einer Vereinbarung offengelegt werden können, selbst wenn eine Seitedies gern so handhaben würde. Das Open Access Publizieren voranzubringen, ist uns ander SUB Göttingen ein echtes Anliegen. Gerade die Erfahrungen am eigentlichen Ort des Geschehens, Verhandlungen mit wissenschaftlichen Autoren und kommerziell orientierten Verlagen, im Universitätsverlag Göttingen, in der Kommunikation mit den Fakultäten, zeigen uns täglich auf's Neue, dass der Weg in eine freiere und transparentere Wissenschaftskommunikation pragmatisch und in manchmal quälendkleinen Schritten zu gehen ist.Was ich vorhabe oder auch nicht, werden Sie mir ganz bestimmt nicht vorschreiben. Ich verbitte mir jegliche Belehrung durch Sie. Die Landespressegesetze sehen eine oeffentliche Kontrolle der oeffentlichen Verwaltung (einschliesslich der Stiftungen) durch die freie Presse vor. Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz, und Deutschland ist generell ein Nachzuegler, was Informationsfreiheit im EU-, internationalen Rahmen betrifft. Ich verzichte auf Open Access, wenn dies bedeutet, dass die Pressefreiheit und die Transparenz der oeffentlichen Verwaltung eingeschraenkt wird. Damit sind wir auf der Stufe eines autoritaeren Regimes wie Russland.Klaus Graf