Klaus Graf schrieb:
On 24 Sep 2007 16:49 GMT hanshehl@xxxxxxxxxxx (Hans Hehl) wrote:vielen Dank für Ihre ausführliche Information. Die unterschiedlichen Urheberrechtsgesetze für einzelne Länder macht die Sache noch komplizierter. Ist hier nicht sogar das UrhG der USA zuständig?Da Sie von deutschem Boden aus nutzen, wuerde ein Gericht leider deutsches Recht anwenden. In den USA gibt es kein solches Datenbankschutzrecht, Ihre Anwendung waere davon abgesehen im Rahmen des Copyright Systems wohl auch als"fair use" zu rechtfertigen, was hierzulande nicht geht.KG
Hallo Herr Hehl,weitere Gedanken: es gibt die bib-jur, eine Liste für juristische Themen in Bibliotheken. es gibt netbib.de, sicher bekannt und dort wurde zB zur Onleihe via divibib einiges an Information zusammengetragen. Archivalia, hier vertreten durch Klaus hat ja direkt und kompetent geantwortet.
Mein Tipp an Sie wäre immer noch der: wenn Google diese Nutzung durch E-connect nicht mag: einfach dieses Link-system rausnehmen. pragmatische denke. Es bleibt noch genug anderes in E-connect drin.
MfG, Karl Dietz http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/Andre_Gorz (1924-2007) http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/Pablo_Picasso (1881-1973) http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/Dialog_der_Kulturen