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[InetBib] Antw: Aufbewahrungsfrist von Fundsachen



Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 965ff.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html 

mfg 
jp

Alina Beier <Alina.Beier@xxxxxxxx> 17.09.2007 14:13:52 >>>
Hallo zusammen,
 
gerade wollte ich ein Buch, welches als Fundsache in meiner Bibliothek
gelandet ist, in den Bestand einarbeiten. Eine Kollegin erwähnte, das
es
bestimmt eine Aufbewahrungsfrist für solche Fälle gibt.
Weiß jemand von diesen Fristen, denn ich könnte mir durchaus
vorstellen,
das es solche gibt?
Vielen Dank schonmal
 
Mit freundlichen Grüßen
Alina Beier
 



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