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[InetBib] Wieder etwas zur Open Access Heuchelei der Bibliotheken



Wer die Erstellung eines Ebooks mit gemeinfreien Werken
bezahlt, hat nach gaengigen Grundsaetzen des Kaufrechts das
Recht damit zu machen, was er will. Anders beim "Ebook on
demand service" eines Bibliothekennetzwerks:

"Über EOD erworbene eBooks dürfen ausschließlich für
private, nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden. Es ist
Ihnen nicht erlaubt, ein eBook über das Internet verfügbar
zu machen oder es kommerziell zu verwerten."
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/eod/agb.htm

Es liegt hier ein abmahnfaehiger Verstoss gegen die
Regelungen des BGB ueber AGB vor, die eindeutig
vorschreiben, dass der Kunde nicht uebervorteilt werden
darf.

Davon abgesehen ist diese AGB auch nicht mit den
Grundsaetzen von "Open Access" vereinbar, denn zu den unter
OA zugaenglich zu machenden wissenschaftlich wichtigen
Dokumenten zaehlen natuerlich auch die gemeinfreien Werke.
Alle Lippenbekenntnisse zugunsten einer reichen Public
Domain - Makulatur!

Mehr zur Doppelmoral:
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

Klaus Graf 



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.