On Tue, 10 Jul 2007 18:11:35 +0200 Rainer Kuhlen <rk_iw@xxxxxx> wrote:
Dann sind die Zwecke für Bildung und Wissenschaft denen des allgemeinen Publikums gleichgestellt - etwas, was Sie ja immer gefordert hatten (auch wenn Sie sich das anders vorgestellt hatten).
Ich bitte von solchen Unterstellungen abzusehen. Eine ausfuehrliche kritische Analyse des § 53a UrhG habe ich vorgelegt unter: http://archiv.twoday.net/stories/4056977/ Klaus Graf