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[InetBib] § 71 UrhG und nachgelassene Werke in Bibliotheken



Liebe Liste,

bei Nomos ist ein interessantes Gutachten zu § 71 UrhG und Bibliotheken 
erschienen.

Horst-Peter Götting, Anne Lauber-Rönsberg: Der Schutz nachgelassener Werke : 
der Schutz nachgelassener Werk unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung 
von Handschriften durch Bibliotheken. ? Baden-Baden : Nomos, 2006. ? 96 S. 
(Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht ; 1)
ISBN 3-8329-2350-0

Die Autoren behandeln die Frage, wie ein Leistungsschutzrecht nach § 71 UrhG 
erworben werden kann. Für Bibliotheken ist diese Frage sehr bedeutsam, wenn sie 
nachgelassene Werke und alte Handschriften in ihrem Bestand haben. 

Beachtlich sind die Ausfürhungen der Autoren zu Nutzungs- und 
Herausgabebeschränkungen von Altbestand in Benutzungsordnungen.

Näheres findet man hier:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/25/gutachten_zum_schutz_nachgelassener_werk~2330444

Eric Steinhauer




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