was nun?
RK
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: ots: Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige ...
Datum: Fri, 11 May 2007 15:00:05 +0200
Von: ots.e-mail <ots.e-mail@xxxxxxxxxxxxxxx>
Antwort an: listadmin@xxxxxxxxxxxxxxx
An: subscription <subscription@xxxxxxxxxxxxxxx>
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze
Hannover (ots) -
Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie?
Das Oberlandesgericht München hat gestern im langjährigen
Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem
Dokumentenversanddienst subito sein mit Spannung erwartetes Urteil
gefällt. Nach Auffassung der Münchener Richter verstößt der Service
gegen das geltende Urheberrecht und darf in dieser Form nicht
weitergeführt werden. Der Musterprozess hat damit auch Einfluss auf
die Angebote anderer Dokumentlieferdienste wie TIBORDER, der im
Bereich von Technik und Naturwissenschaften eine führende Stellung
einnimmt.
Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen
Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht - das ist
die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten
Urteils. Vorbehaltlich der Revision durch subito würde dieses Urteil
die Forschung am Wissenschaftsstandort Deutschland maßgeblich
verändern.