[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

AW: [InetBib] Benutzungsgebühren in Konstanz



Liebe Liste,
Ich schließe mich der untenstehenden Meinung an. Über die Gebühr von 56,- € 
kann man geteilter Meinung sein, jedoch die Aussage, die Freizeitinteressen von 
Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern nicht subventionieren zu lassen, finde 
ich mehr als bedenklich. Diese Aussage stigmatisiert eine Personengruppe, die 
sehr oft ohne eigenes Verschulden in diese Situation gekommen ist und sich 
schließlich nicht nur mit hunderten von Bewerbungen wieder in die Arbeitswelt 
integrieren möchte, sondern sich auch fachlich fit halten will, sonst haben sie 
keine Chance. Hoffentlich trifft es keinen von denen, die diese Regelung 
getroffen haben!
I. Rosenfeld

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Eric Steinhauer
Gesendet: Donnerstag, 10. Mai 2007 11:06
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Benutzungsgebühren in Konstanz

Liebe Liste,

in der neuen Nummer der Konstanzer Hauszeitschrift "Bibliothek aktuell" findet 
sich ein sehr lesenswerter Artikel von Petra Hätscher zur neuen 
Benutzungsgebühr für Externe in Konstanz, die immerhin stolze 56 € im Jahr 
beträgt.

Diese ungewöhnlich hohe Gebühr wurde auf Vorschlag der Studierenden(!) vom 
Senat verabschiedet. Die Damen und Herren Studiosi waren übrigens auch gegen 
eine Ermäßigung aus sozialen Gründen. Schließlich gehe es nicht an, die 
Freizeitinteressen von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern durch die 
Universität zu subventionieren.

Man mag zu Benutzungsgebühren stehen wie man will, aber mit der Konstanzer 
Regelung ist eine Grenze überschritten, die mit Blick auf die Grundrechte der 
externen Nutzer auch juristisch relevant ist. Zudem ist die Regelung 
handwerklich nicht sauber umgesetzt. Bei strenger Lesart ist bereits für das 
Betreten der Bibliothek zu zahlen. Man hätte bei den Gebühren zwischen der 
Zulassung zur Ausleihe (kostet) und der allgemeinen Benutzung (gratis) 
differenzieren müssen.

Eric Steinhauer

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/10/benutzungsgebuhren_an_der_ub_konstanz~2243838




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.