Liebe Kolleginnen und Kollegen, ... ein heißes Eisen, das der Kollege Fingerle da anspricht.Es ist auf den ersten Blick schon offenkundig, dass große Teile des Lizenzangebots auch in Ö(!)ffentlichen Bibliotheken gut brauchbar wären, z.B. PIO und PIA (Volltexte für Bibliotheken auf dem flachen Land!)
Prinzipiell ist nicht akzeptabel, dass dies aus Steuermitteln finanzierte Angebot bestimmten Bibliothekstypen vorenthalten werden soll.
Abgesehen von juristischen Argumenten, die jetzt vielleicht ins Feld geführt werden, ist eine Teilung des allgemeinen Bibliothekswesens in Ö(!)ffentliche und öffentliche wissenschaftliche Bibliotheken seit langem überholt. Das deutsche Bibliothekswesen ist hier hinter der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland zurückgeblieben. Wer in großen Allgemeinbibliotheken in der Auskunft arbeitet, weiß das.
Die bisher nicht hinterfragte Teilung ÖB/WB muss heute m.E. das Ergebnis einer Bildungs- und Kulturpolitik der Segregation gesehen werden, die offenbar weite Schichten der Bevölkerung von wissenschaftlicher Information ausschließen will. In der Schulpolitik sind diese Grabenkämpfe verschiedener gesellschaftlicher Interessen klar sichtbar. So gesehen ist ein bibliothekarisches Milieu, das diese Trennung weiter pflegt (sogar in Ausbildungsgängen und Tarifverträgen)und dennoch ständig PISA im Munde führt, nicht Teil der Lösung der deutschen Bildungskrise, sondern Teil des Problems. Bibliotheksfunktionäre, die diese Trennung nicht in Frage stellen wollen, sollten zuküftig vom freien Zugang zur Information in Bibliotheken schweigen. Ein zentrales Ethos bibliothekarischen Verständnisses würde damit allerdings aufgegeben werden.
Am Angebot von Zeitschriftenaufsatzbibliographien kann man das ganz praktisch verfolgen. Während von Bibliothekaren für Ö(!)ffentliche bibliotheken meist nur eine reduzierte Volksausgabe (Kleiner ZD, ca. 120 Zeitschriften) als ÖB-relevant angesehen unsd angeboten wird (z.B. beim VOEBB Berlin), wären tatsächlich umfassendere Datenbanken, z.B der deutsch- und englischsprachige Auszug der IBZ notwendig, um auch nur annähernd den Bedarf von Nachfragen z.B. für die Sekundarstufe II abzudecken.
Ein Problem ist auch die Auswahl von Datenbanken für Nationallizenzen. Nützlich als Nationallizenz auch für sog. Öffentliche Bibliotheken wären z.B. die Online Contents (OLC) Zeitschriften- und Aufsatzdatenbank aus dem GVK Plus, damit man nicht mühsam die einzelnen SSG-Auschnitte getrennt durchsuchen muss. IBZ und GVK Plus zeigen jedenfalls, das mögliche Angebote bereits existieren.
Zum Schluss noch eine kleine Episode aus der letzten Woche an der Tankstelle: Eine junge Aushilfskraft (ca. 20 Jahre alt) streitet mit dem Pächter: "Nein, am Montag kann ich nicht, da geh ich lernen, in die Staatbibliothek" (4. Stufe)
Herzliche Grüße Peter Delin H-J Fingerle schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, interessant fände ich, warum die öffentlichen Bibliotheken explizit ausgeschlossen sind in der "National"Lizenz. Schließlich geht der größere Teil der Nation in Stadtbibliotheken, auch Menschen, die wissenschaftlich arbeiten. Mit freundlichen GruessenIhr H.J.FingerleStadtbuecherei Recklinghausen Tel. 02361/501905 bzw. 501907Liebe Kolleginnen und Kollegen,Silke.Trojahn@xxxxxxxxxxxxxxxxx 26.04.2007 09:25:58 >>>das Sondersammelgebiet Recht der Staatsbibliothek zu Berlin hat mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Entscheidungssammlungen der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen und Strafsachen als Nationallizenz erworben. RGZ enthält die Entscheidungssammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen von 1880 bis 1945. Die im Verlag Walter de Gruyter erschienene Sammlung umfasst 172 Bände mit über 15.000 Entscheidungen auf ca. 91.000 Seiten. Mit RGSt steht die Entscheidungssammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen von 1880 bis 1944 zur Verfügung. Diese Sammlung umfasst 77 Bände mit ca. 39.000 Seiten. Recherchemöglichkeiten bestehen in beiden Datenbanken direkt über den Band, das Datum oder Aktenzeichen der Entscheidung. Die Expertensuche hält eine Recherche nach Stichwörtern vor. Erstmalig ist die gleichzeitige Suche in sämtlichen Entscheidungen der jeweiligen Sammlung möglich, deren Bedeutung für die Rechtsentwicklung bis in die heutige Zeit durch umfangreiche Zitierungen in Kommentaren und wissenschaftlicher Literatur sichtbar ist.Dieses Material ist nicht nur für Juristinnen und Juristen von Interesse, sondern liefert interessante Quellen für alle historisch orientierten Wissenschaften.Die Anmeldung für Institutionen erfolgt über das Portal "Nationallizenzen" der DFG ( http://www.nationallizenzen.de/angebote/nlproduct.2007-02-23.9444846153 ).Mit freundlichen Grüßen, Silke Trojahn wiss. Referentin für elektronische Medien & Leiterin des Referats Bestellwesen Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz Abteilung Bestandsaufbau (II A)