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Re: [InetBib] Internet-Recht - Hoeren



Lieber Herr Dietz,

der Hinweis auf das Hoeren-Skript oder besser Lehrbuch ist sicher einschlägig, 
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Frau Hartmann tatsächlich mit einer 
532-Seiten-Bleiwüste, die mitunter erhebliche juristische Kenntnisse 
voraussetzt, gut bedient ist.
Sooo besonders ist das Lehrbuch, das durchaus seine unbestrittenen Verdienste 
hat, übrigens nicht, jedenfalls in den Fragen, die den rechtsratsuchenden 
Bibliothekar plagen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/04/03/wiederum_neuauflage_des_hoeren_skripts~2025658

Zurück zur Frage von Frau Hartmann: Für den Hausgebrauch kann man sich an diese 
einfache urheberrechtliche Faustformel halten: "Je einfacher, desto verbotener."

Man darf alles abschreiben, maches kopieren und nichts ins Netz stellen, ohne 
den Rechteinhaber zu fragen.

Die Formel gilt auch für den Kopienversand: Post geht, Fax auch, eMail ist bäh 
und graphisch, digitaler Content aber ausnahmslos undenkbar.

Mit gesundem "Bauchgefühl" ist Urheberrecht im Alltag also ganz easy. Fast 
jedenfalls ... ;)

Eric Steinhauer



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