Lieber Herr Kuhlen,
OA kann man sicher verschieden interpretieren. Ich bin da eher für
die pragmatische Variante und die heißt, daß der Text im Internet
ohne Hindernisse zugänglich ist. Man kann die zeitliche Spreizung von
einem Jahr sicher als Hindernis ansehen.
Allerdings möchte ich an den Vorschlag des Bundesrates für einen § 38
I 3 UrhG-E erinnern. Dort war ein Moratorium von 6 Monaten für
Zeitschriftenaufsätze vorgesehen. Diese Inititative wurde durchaus
unter dem Label "Open access" wahrgenommen, vgl. Jörn Heckmann/Marc
Philipp Weber, Open Access in der Informationsgesellschaft - § 38
UrhG de lege ferenda, in: GRUR Int. 12/2006, S. 995-1000.
Für die praktische Umsetzung von Open access in der Hochschule gilt
es ohnehin, einige Kompromisse zu machen. Der Universitätsverlag ist
für uns ein Förderinstrument für Open access. Dabei gehen wir
freilich nicht radikal vor. Wir lassen den Leuten die Bücher (was bei
längeren Texten auch sehr sinnvoll ist!) und lassen sie entscheiden,
ob sie mit einer reinen Buchveröffentlichung im ersten Jahr eine
hinreichend optimale Sichtbarkeit erreichen (was zu bezweifeln ist).
Als UB vermeide ich durch den Verlag zwei hochdogmatische
Diskussionen, nämlich die ob, das elektronische Publizieren die
Bücher verdrängt, und die, ob eine parallele Online-Publikation dem
Buch schadet. Ich finde es sehr entspannend, diese Diskussionen nicht
ausfechten zu müssen. Ich habe da zwar meine Meinung, aber letztlich
entscheidet der Autor.
Und im Ergebnis ist nach spätestens einem Jahr alles open access
verfügbar. Die bisherigen Erfahrungen im Verlag zeigen, daß rund 80 %
der Autoren, die erschienen bzw. im Druck sind, sich für eine
parallele Veröffentlichung von Anfang an entscheiden. Bei den
Projekten, die gerade für den Buchdruck vorbereitet werden, haben
sich alle(!) Autoren für sofortiges Open access entschieden. So
gesehen, kann man die Sache entspannt sehen. :)
Viele Grüße Eric Steinhauer
----- ursprüngliche Nachricht ---------
geht schon in die richtige Richtung; aber man lässt den Autoren die
Wahl zwischen "sofort" OA oder OA innerhalb eines Jahres. Letzteres
ist wohl kaum als OA anzusehen. RK
Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,
im Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 27/2007
vom 26. März 2007 wurde die "Benutzungsordnung für den
Universitätsverlag Ilmenau" als Satzung publiziert.
Das Besondere am Ilmenauer Universitätsverlag ist die Verpflichtung
der Autoren zu Open access. Ohne Open access gibt es kein Buch!
Links zum Volltext sowie einige Hinweise über den Sinn einer
satzungsrechtlichen Regelung finden sich hier:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/27/satzung_fur_den_universitatsverlag_ilmen~1985530
Der Universitätsverlag Ilmenau ist Teil von ilmedia, einem
Dienstleistungsverbund für wissenschaftliches Publizieren an der TU
Ilmenau.
Mit dem Erlaß der Satzung für den Universitätsverlag ist nach der
Markenanmeldung von ilmedia (Markenblatt 12 [2006], Heft. 47, S.
18.492) ein weiterer wichtiger Schritt in der rechtlichen
Konsolidierung der Publikationsdienstleistungen an der TU Ilmenau
erreicht.
Viele Grüße aus Thüringen Eric Steinhauer