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[InetBib] Umgang mit bibliothekarischem Altbestand + VThK
- Date: Thu, 22 Feb 2007 23:03:03 +0100
- From: "Karl Dietz" <karl.dz@xxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Umgang mit bibliothekarischem Altbestand + VThK
On 2/16/07, hmueller@xxxxxxx <hmueller@xxxxxxx> wrote:
, empfiehlt die
DBV-Rechtskommission einen Blick in die Rechtsgrundlage ("Ein Blick in das
Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!").
Es gelten hier die "Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie
Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen
Bibliotheken" vom 21. Juli 1998:
2.1 Grundsatz: Bibliotheksgut soll (!) von Bibliotheken ausgesondert oder
abgegeben werden, wenn es für die betreffende Bibliothek entbehrlich oder
unbrauchbar geworden ist.
2.2. Zuständigkeit: Die Auswahl ... obliegt der abgebenden Bibliothek. Die
Entscheidung ... trifft der Bibliotheksleiter oder ein von ihm beauftragter
Mitarbeiter.
2.3 Abwicklung: Formen von Aussonderung ... sind:
-Abgabe
-Verkauf und Tausch
-andere unentgeltliche Abgabe
-Makulierung.
Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Thilo Liebe
Sent: Friday, February 16, 2007 11:18 AM
To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx; kibib@xxxxxxxxxxxxxx
Subject: [InetBib] Bücher zu Konfetti
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die nachfolgende Mitteilung fand ich eben in den Nachrichten des
Bayerischen Rundfunks.
Da ich keine Informationen zu den Hintergründen habe, enthalte ich mich
eines Kommentars. :-X
Einen schönen Fasching, Karneval, Fastnacht, ...
[Vielleicht wurde Ihr Konfetti in Eichstätt hergestellt].
wünscht Ihnen
Thilo Liebe
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*10:00* Uhr, *16. Februar 2007*
Die Nachrichten des Bayerischen Rundfunks
*10:00 Uhr: Möglicherweise tausende Bücher an Uni Eichstätt vernichtet *
Eichstätt: An der Uni-Bibliothek Eichstätt sind möglicherweise tausende
historische Bücher als Altpapier vernichtet worden. Wie die Pressestelle
der Universität dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, besteht der
Verdacht, dass rund ein Viertel der etwa 350.000 Bände umfassenden
Zentralbibliothek der bayerischen Kapuziner containerweise in den
Reißwolf geschmissen wurden. Der Stiftungsvorstand der Universität hat
der Chefin der Bibliothek vorerst die weitere Arbeit an den Beständen
untersagt. Die Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner ist ein
gewachsener historischer Bestand von Büchern aus kirchlichem und
staatlichem Besitz.
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Morgen ist es eine Woche, dass dieses Thema hier in inetbib bekannt wurde.
Es ging durch die grossen Medien, wie BR, SZ, DW, 3sat, stern.de, ...
In der bib-Fachwelt ist es diese Liste hier, in der das thema thematisiert wird.
Das meiste zum Thema ausser in inetbib, ist in archivalia zu finden.
Und eben sah ich dies hier. Eine spez. art antwort auf die paragraphen oben:
Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB)
Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB)
Altbestandskommission kirchlicher Bibliotheken
Kurzgefasste Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand
1. Die folgenden Regeln richten sich an Leitung, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kirchlicher Archive und Bibliotheken. Sie geben
Hinweise auf Erhaltung, Erschließung> Benutzung, Erwerbung und Abgabe
von Altbestand.
2. Unter Altbestand werden im Folgenden Bücher, Handschriften und
Archivalien verstanden, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden.
Für die Entsäuerungsproblematik der seit der industriellen Herstellung
von Papier vor allem seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gedruckten
Materialien kann hier nur auf die einschlägige Literatur verwiesen
werden.
3. Die Bücher und Archivalien haben einzeln und als Sammlung eine
deutlich individuelle Prägung; sie sind schützenswertes Kulturgut, zu
deren Erhaltung die kirchlichen Einrichtungen verpflichtet sind.
Erhaltung
4. Das Klima sollte überwacht werden. Angestrebt ist ein möglichst
konstantes Raumklima (Temperatur ca. 20° +/- 2°, relative
Luftfeuchtigkeit 50% +/- 5%). Zirkulation der Luft um den Altbestand
ist zu beachten.
5 Altbestand sollte auf glatten Regalböden, großformatige Bände
liegend gelagert werden. Besondere Einbände sind durch Polsterungen
oder Schuber zu schützen.
6. Besonders der Altbestand ist durch Einbruch- und Brandmelder zu sichern.
7 Reinigungsmaßnahmen sind regelmäßig durchzuführen (Boden und
Regale: leicht feucht, Staubsauger, Staubtuch. Bücher: Handstaubsauger
mit besonders weicher Bürste, Staubtuch).
8. Direkte Sonneneinstrahlung muss vermieden werden.
9. Signaturschilder und eventuelle Buchbeigaben (Zettel) sollten aus
unbedenklichen Materialen (säure- und weichmacherfrei) bestehen und
schadlos wieder entfernt werden können. Signaturschilder können mit
Kleister aufgebracht werden. Alternativ werden eingelegte, über den
oberen Buchschnitt ragende Signaturzettel empfohlen.
10. Marktübliche selbstklebende Etiketten oder selbstklebende
Klarsichtfolien sind unbedingt zu vermeiden.
Erschließung
11. Aufstellung und Signaturvergabe sollten die Provenienzen beachten.
12. Für den notwendigen Eigentumsvermerk ist dokumentenechte
Stempelfarbe zu nutzen. Erst der zweite oder dritte Abdruck des
Stempels sollte verwendet werden.
13. Die Titelaufnahme von Druckwerken erfolgt nach RAK-WB / Altes
Buch. Hilfreich ist dabei der Abgleich mit Fremddaten (gedruckten
Bibliographien, Datenbanken).
14. Die Verzeichnung weitergehender Angaben (Format, handschriftliche
Zusätze, Provenienz, Einband, außerdem Beschreibstoff, Druck bzw.
Illustrationstechnik) ist wünschenswert.
Benutzung
15. Die Benutzung kann nur unter Aufsicht erfolgen. Wertvoller
Altbestand bedarf besonderer Vorsicht (Abstützen von Einband und
Bindung, evtl. Handschuhe, handschriftliche Notizen nur mit
Bleistift). Bild- und Textteile dürfen nicht berührt werden.
16. Für den Altbestand gilt Kopier- und Scanverbot. Berührungsfreies
Fotografieren ohne Kunstlicht, vorzugsweise durch eigenes Personal
bzw. unter dessen Aufsicht, ist möglich.
17. Der Altbestand ist in der Regel nicht Teil des Leihverkehrs.
18. Bei häufiger Benutzung einzelner Werke ist eine
Sicherheitsverfilmung anzuraten und für die Benutzung anzubieten.
19. Bei Leihverträgen für Ausstellungen ist auf den angegebenen
Klimawerten und schonender Präsentation zu bestehen. (Lichtbelastung:
50 Lux)
Erwerbung
20. Ein verantwortlicher Zuwachs an Altbestand hat die genannten
Erhaltungsbedingungen sowie das inhaltliche und zeitliche Profil des
vorhandenen Bestandes zu beachten. Zu bedenken sind auch die eigenen
finanziellen, personellen und räumlichen Möglichkeiten. Andernfalls
ist die Weitervermittlung von Schenkungen an Institutionen mit
einschlägigem Profil zu prüfen.
Abgabe
21. Altbestand ist integraler Bestandteil der Geschichte, Tradition
und Kultur der jeweiligen kirchlichen Einrichtung. Diesen räumlichen
und geschichtlichen Zusammenhang zu erhalten ist vorrangig.
22. Wenn aus räumlichen, finanziellen oder konservatorischen Gründen
oder wegen fehlenden Fachpersonals Altbestand auf längere Sicht nicht
verantwortlich aufbewahrt oder erschlossen werden kann, kann eine
Abgabe an eine andere öffentlich zugängliche, bevorzugt kirchliche,
unter Beachtung regionalhistorischer Zusammenhänge des Bestandes auch
lokale Einrichtung erwogen werden.
23. Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche
Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und
abgegeben werden.
24. Jeder Abgabevorgang ist zu dokumentieren. Die empfangende
Institution ist zur altbestandsspezifischen Dokumentation gehalten.
25. Gegenüber einer öffentlich zugänglichen Einrichtung kann die
Abgabe auch als Verkauf erfolgen.
Verkauf
26. Der Verkauf von gewachsenen Altbeständen in den Antiquariatshandel
ist bei Archivalien grundsätzlich bei Büchern und Handschriften in der
Regel ausgeschlossen.
27. Ein Verkauf von bibliothekarischem Altbestand kann geprüft werden,
wenn alle nachstehenden Bedingungen eintreffen:
a) wenn eine konservatorisch verantwortliche und
gesicherte Unterbringung nicht gewährleistet ist,
b) wenn eine Abgabe an andere öffentliche Einrichtungen
nicht möglich ist,
c) wenn echte Dubletten vorliegen.
Hilfe
28. In Zweifelsfällen wende man sich an die Altbestandskommission
kirchlicher Bibliotheken oder die jeweilige Verbandsleitung. (Kontakt:
www.akthb.de; www.vkwb.de, für die Altbestandskommission:
dombibhothek@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx)
29 Das gesamte Spektrum der Bestandserhaltung abzudecken ist Ziel des
Forums für Bestandserhaltung an der ULB Münster unter der Redaktion
von Reinhard Feldmann
(http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung)
30. Literaturhinweis: Berthold Jäger: Bestandspflege als
Alltagsaufgabe. Beispiele aus der Praxis einer kleinen
wissenschaftlichen Bibliothek. In: Kirchliches Buch- und
Bibliothekswesen 3(2002), 8.213-232. - Berthold Jäger: Klima und
Lagemng. 20 Grundsätze für die Bestandserhaltung. Jn: AKMB-news.
Informationen zu Kunst, Museum und Bibliothek 10 (2004), Heft 1,
S.10-14.
31. Inkunabeln und Drucke des 16. Jahrhunderts sollten an die
internationalen Verzeichnisse gemeldet werden: Gesamtkatalog der
Wiegendrucke: Ninon.suckow@xxxxxxxxxxxxxxxxx (vgl.
www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de) Incunabula Short Title Catalogue
(ISTC): Gertrud.friedl@xxxxxxxxxxxxxxx Verzeichnis der im deutschen
Sprachbereich erschienen Drucke des 16. Jahrhunderts:
moencke@xxxxxxxxxxxxxxx (Vgl. www.bsb.muenchen.de/katalog/vd16.htm)
aus
http://www.akthb.de/Altbestandsregeln.htm
noch ein serendipity-fund :)
Die Teufelsbeschwörungen, Geisterbannereien, Weihungen und Zaubereien
der Kapuziner
Titelzusatz: oder Darstellung des himmelschreienden Unsinns und
Aberglaubens, den diese hl. Väter im 19. Jahrhundert zum Hohn alles
gesunden Menschenverstandes und um ihre Beutel zu füllen, mit dem
Volke treiben
Verfasserangaben: Aus d. lat. Benedictionale gezogen u. übers. von F.
Ammann
Personen: Ammann, Franz [Hrsg.]
Impressum: München : Arbeitsgemeinsch. f. Religions- und
Weltanschauungsfragen, 1979
Umfang: 56 S. : Ill.
Auflage: [Nachdr. d. Ausg. Bern, 1841]
1. Reihe: Moonchild-Edition ; 15
ISBN: 3-921513-40-5
found via:
Virtueller Katalog Theologie und Kirche (VThK)
Meta-Katalog mit 5 Millionen Medien – darunter 800.000 Aufsätze – aus
kirchlich-wissenschaftlichen Bibliotheken im deutschsprachigen Raum
--
Viele Gruesse, Karl Dietz
http://wiki.aki-stuttgart.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.