Hallo Liste,
meine Universität lizenziert verschiedene
kostenpflichtige Datenbanken. Wenn eine
Datenbankrecherche als Drittmittelauftrag (von
einer Firma oder von Personen, die nicht
Angehörige der Universität sind), also gegen
finanzielle Gegenleistung durch den
Auftraggeber, durchgeführt wird, ist dann die
Weitergabe der (elektronischen) Datensätze (als
*.doc, Endnotedatei u. Ä.) der betreffenden
Literaturstellen erlaubt? Also die Weitergabe
eines Datenbankextrakts an Dritte zu kommerziellen Zwecken.
Gibt es hier Erfahrungen mit den verschiedenen
Datenbankherstellern- und -vendors?
LG,
KarloP
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Karlo Pavlovic
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http://www.ib.hu-berlin.de/umfrage/mug
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