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Re: [InetBib] urheberrechtsverletzung



Lieber Herr Buck,

wenn die Datei öffentlich zugänglich ist, z.B. auf dem Webserver unter \public_html\ liegt, ist es eine Verletzung des Urheberrechts. Aktive Verlinkung ist dazu nicht notwendig, Suchprogramme finden die Datei auch so. Ende der 90er Jahre wurden auf einigen Webservern in der FU Berlin Graphik-Dateien eines Stadtplandienstes vergessen physisch zu löschen. Als der Anbieter des Stadtplandienstes diese Dateien entdeckt hatte, stellte er - erfolgreich - Schadenersatz. Am sichersten ist es, die fraglichen Dateien physisch zu löschen, auf jeden Fall sollte der Bereich durch entsprechende Rechtevergabe unzugänglich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Remco van Capelleveen
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Dr. Remco van Capelleveen
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Am 17.07.2006 um 10:15 schrieb Tobias Buck (SUB Hamburg):

liebe kollegen,

eine frage an die urheberrechtsexperten. wenn man ein bild (gif/ jpg), das urheberrechtlich geschützt ist, auf dem server liegen hat, dieses jedoch nicht verlinkt ist und von daher auch nicht über die url erreichbar ist, handelt es sich
dabei schon um eine urheberrechtsverletzung?

fragt mit gespannten grüßen
tobias buck


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Tobias Buck
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