Sehr geehrter Herr Graf,
mit Ihren kritischen Hinweisen bewegen Sie sich haeufig auf einer Ebene, die
theoretisch richtig sein mag, aber den praktischen Kontext nicht immer trifft.
Bedauerlicher Weise verbinden Sie damit des oefteren Vorwuerfe, wie nun den der
Ahnungslosigkeit und zuvor den der Heuchelei, ohne dass Sie den konkreten
Sachverhalt wirklich beurteilen koennen.
Sie koennen sicher sein, dass wir wie auch andere darum bemueht sind, Inhalte im
Sinne von Open Access zugaenglich zu machen und im konkreten Fall sind wir uns
unserer Grenzen durchaus bewusst - auch ohne Ihre Hinweise, die sich im
uebrigen auch ohne Ihre Vorwuerfe transportieren liessen.
Mit freundlichen Gruessen
Andreas Degkwitz
Zitat von Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:
> On Fri, 16 Jun 2006 15:37:28 +0200
> degkwitz@xxxxxxxxxxxxxxxxx wrote:
> >
> > Sehr geehrter Herr Danowski,
> >
> > vielen Dank fuer Ihren Hinweis!
> >
> > Es stehen in diesem Kontext noch rechtliche Klaerungen
> > aus, die uns bis zu deren
> > Klaerung veranlassen, von der Downloadoption abzusehen.
> >
> > Rechtliche Aspekte gleich welcher Art muessen auch im
> > Open-Access-Kontext
> > beruecksichtigt werden - das ist so und hat von daher
> > ueberhaupt nichts mit dem
> > nun auch hierzu erneut erhobenen Vorwurf der 'Heuchelei'
> > zu tun.
>
> Ob man einen Stream oder einen Download anbietet, macht
> urheberrechtlich keinen Unterschied. Wenn die Referenten
> als Urheber mit der Aufnahme und der oeffentlichen
> Zugaenglichmachung einverstanden waren, verstehe ich nicht,
> wo das Problem ist. Und: Wenn es um eine Veranstaltung zum
> Urheberrrecht geht, muessen dann die Bibliotheken in jedem
> Fall die Rolle des Ahnungslosen uebernehmen, der nicht die
> Professionalitaet aufbringt, VOR einer Veranstaltung
> umfassend die mit der Anbietung einer Bildaufzeichnung
> zusammenhaengenden Fragen zu klaeren?
>
> Klaus Graf
>
>