On Fri, 16 Jun 2006 15:37:28 +0200
degkwitz@xxxxxxxxxxxxxxxxx wrote:
Sehr geehrter Herr Danowski,
vielen Dank fuer Ihren Hinweis!
Es stehen in diesem Kontext noch rechtliche Klaerungen
aus, die uns bis zu deren
Klaerung veranlassen, von der Downloadoption abzusehen.
Rechtliche Aspekte gleich welcher Art muessen auch im
Open-Access-Kontext
beruecksichtigt werden - das ist so und hat von daher
ueberhaupt nichts mit dem
nun auch hierzu erneut erhobenen Vorwurf der 'Heuchelei'
zu tun.
Ob man einen Stream oder einen Download anbietet, macht
urheberrechtlich keinen Unterschied. Wenn die Referenten
als Urheber mit der Aufnahme und der oeffentlichen
Zugaenglichmachung einverstanden waren, verstehe ich nicht,
wo das Problem ist. Und: Wenn es um eine Veranstaltung zum
Urheberrrecht geht, muessen dann die Bibliotheken in jedem
Fall die Rolle des Ahnungslosen uebernehmen, der nicht die
Professionalitaet aufbringt, VOR einer Veranstaltung
umfassend die mit der Anbietung einer Bildaufzeichnung
zusammenhaengenden Fragen zu klaeren?
Klaus Graf