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Re: [InetBib] Europaeische Wissensraeume - Videoaufzeichnung der Veranstaltung im IKMZ Cottbus
- Date: Fri, 16 Jun 2006 13:08:17 +0200
- From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Europaeische Wissensraeume - Videoaufzeichnung der Veranstaltung im IKMZ Cottbus
On Thu, 15 Jun 2006 21:38:50 +0200
"Patrick Danowski" <patrick.danowski@xxxxxx> wrote:
Sehr geehrter Herr Degkwitz, liebe Listenteilnehmer
der freie Zugang zu den Video Aufzeichnung ist eine guter
erster
Schritt, ich frage mich nur wieso Sie und andere nicht
"Open Access"
bei den eigenen Inhalten umsetzen.
Denn wie sie sicher wissen fordert "Open Access" mehr als
nur den
Zugang (jedenfalls nach der Definition in der Berlin
Deklation) wie
das freie Kopieren Verteilen und Bearbeiten.
Besonders schon wäre es, wenn Bibliotheken auch noch
freie Lizenzen
wie die Creative Commons Lizenzen verwenden könnten.
(Insbesondere
CC-BY und CC-BY-SA die als einzige Lizenzen mit der
Berlin Deklation
in Übereinstimmung stehen)
Ich frage mich immer, wie sollen die Bibliotheken Open
Access
einfordern können, wenn sie als Content Anbieter nicht
als leuchtendes
Beispiel vorangehen und die eigenen Forderungen erfüllen.
Ich habe die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken
gebetsmuehlenhaft hier immer wieder schon thematisiert,
zuletzt im Zusammenhang mit dem Copyfraud der
Architekturzeichnungen der TH Berlin.
Wie das Urheberrechtsbuendnis zu Recht immer wieder betont,
reichen die geltenden Schranken des Urheberrechts fuer die
Beduerfnisse von Bildung und Wissenschaft nicht aus. Mit
Blick auf Open Access sind daher die ueblichen Vermerke bei
Hochschulschriftenservern, die Dokumente seien
urheberrechtlich geschuetzt, ungenuegend.
Auch das DOAJ.org zaehlt nur wenige Zeitschriften, die ihre
Inhalte unter freier Lizenz anbieten.
Open Access heisst nicht nur kostenfrei, sondern auch
Beseitigung von "permission barriers". Das wird vor allem
Peter Suber nicht muede zu betonen. Dass es keine
schluessige deutsche Ubersetzung der "permission barriers"
gibt, darf ja nicht zur Konsequenz haben, dass man die
eindeutigen Aussagen der massgeblichen Open
Access-Definitionen (BOAI, Berlin Decl.) ignoriert.
Eine eingaengige Darstellung Subers zur Notwendigkeit der
Beseitigung der "permission barriers" fuer Bibliothekare
von 2003 auf englisch ist unter
http://www.earlham.edu/~peters/writing/acrl.htm
Einerseits klagen Bibliotheken ueber restriktive
Lizenzbestimmungen der Anbieter kommerzieller Datenbanken,
andererseits sind sie extrem kleinlich, wenn es um den
Rechtsschutz der eigenen Produkte geht und scheuen auch vor
klarem Copyfraud (Betrug der Wissenschaft) nicht zurueck.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.