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Re: [InetBib] Frage bezueglich Klappentexte im OPAC
- Date: Wed, 7 Jun 2006 21:03:46 +0200
- From: "Dr. Christian Sprang" <christian.sprang@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Frage bezueglich Klappentexte im OPAC
Liebe Frau Schmidt,
hinsichtlich der Klappentexte muss man Theorie und Praxis unterscheiden.
Einerseits handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, so dass
grundsätzlich eine Genehmigung des Rechtsinhabers erforderlich ist.
Andererseits ist Rechtsinhaber dieser Texte immer der Verlag, da er sie von
seinen angestellten Urhebern (Redakteuren, Lektoren, Marketingmenschen etc.)
schreiben lässt. Die Verlage sind regelmäßig einverstanden, dass diese
ohnehin zur Werbung gedachten Texte auch in Bibliothekskataloge aufgenommen
werden. Deshalb haben sich Bibliotheksverbände und Börsenverein darauf
verständigt, dass Nutzungen von Klappentexten in Bibliothekskatalogen auch
ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig sind.
Anders verhält es sich dagegen mit der Aufnahme von Coverscans in
Datenbanken. Für die Herstellung von Buchtiteln werden sehr häufig
urheberrechtlich geschützte Illustrationen, Fotos etc. verwendet, die der
Verlag seinerseits beim Rechtsinhaber (Bildagentur, Fotograf, VG Bild-Kunst
etc.) lizenzieren muss. Dabei werden oft nur eng umgrenzte und einzeln
bezeichnete Rechte übertragen. Deswegen besitzt der Verlag mitunter selbst
nicht die Rechte für die Wiedergabe von Coverscans in Datenbanken. Bei
verkaufsfördernden Datenbanken (VLB, Internetbuchhändler etc.) oder für die
eigenen Kataloge kann sich der Verlag gegenüber dem Rechtsinhaber u.U. damit
retten, dass er solche Nutzungen als nach Treu und Glauben mit dem
übertragenen Hauptrecht verbundene Werbenutzungen verteidigt (obwohl dieses
Argument nicht immer hilft, so dass man sich immer den Einzelfall angucken
muss). Bei anderen Datenbanken wird es mit diesem Argument schwierig. Der
Börsenverein konnte und kann hier gegenüber dem Bibliotheksverband
jedenfalls - anders als bei den Klappentexten - nicht zu einer Nutzung
ermutigen. Das heißt natürlich nicht, dass eine solche Verwendung von
Coverscans nicht doch in der Regel unbemerkt oder ungerügt durchgeht.
Freundliche Grüße
Christian Sprang
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
RA und Mediator Dr. phil. Christian Sprang
Justiziar
Großer Hirschgraben 17 - 21
60311 Frankfurt/Main
Tel. 069/1306-313
Fax 069/1306-301
e-Mail: sprang@xxxxxxx
Website: www.boersenverein.de
----- Original Message -----
From: "Barbara Schmidt" <bschmidt@xxxxxxxxxxxxx>
To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Wednesday, June 07, 2006 10:14 AM
Subject: [InetBib] Frage bezueglich Klappentexte im OPAC
Liebe Inetbibler,
ich bin nicht sicher, ob diese Frage schon mal beantwortet wurde und
hoffe auf aktuelle Hilfe von unseren Experten bezueglich Copyright...
Wenn ich einen Klappentext im Opac als Abstract eingeben moechte - darf
ich das so einfach? Oder muss ich ihn veraendern oder den Verlag fragen?
Recherchen im Internet brachten keine genaue Angabe (Paragraphen) hervor
- also bin ich auf Inetbib-Antworten angewiesen ;-)
Herzliche Gruesse aus dem wunderschoen sonnigen Kiel,
Barbara Schmidt
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