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Re: [InetBib] Wissenschaftliche Buchgesellschaft klagt gegen Google
- Date: Fri, 19 May 2006 07:40:52 +0200 (CEST)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Wissenschaftliche Buchgesellschaft klagt gegen Google
Lieber Herr Sprang,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe aber in keiner Weise bestritten,
daß im aktuellen Streit die WBG über die von ihr geltend gemachten Rechte
verfügt.
Meine kleine Einlassung bezog sich auf retrospektive Digitalisierungsprojekte
in Deutschland, insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Zeitschriften.
Bei diesen Projekten kann keine Rede davon sein, daß die Verlage die Rechte für
eine online-Nutzung vor allem der vor 1995 erschienen Aufsätze erworben haben.
Gleichwohl findet im Zusammenwirken von Bibliotheken, Verlagen, Börsenverein,
Verwertungsgesellschaft und DFG eine umfängliche Digitalisierung und
Zugänglichmachung im Internet statt.
Damit hier kein Mißverständnis entsteht: Ich begrüße derartige
Digitalisierungsprojekte. Ich akzeptiere es aus rechtlicher Sicht auch, wenn
die WBG einen Rechtsstreit mit goolge unternimmt. Ich finde es aber politisch
merkwürdig, wenn der Börsenverein diesem Rechtsstreit moralisch beispringt und
zugleich im Rahmen der genannten Digitalisierungsprojekte eher google-like
agiert.
Das war der Inhalt meiner Bemerkung.
Will man das weiterführen, würde ich noch dies ergänzen: Der Börsenverein
sollte, da er eine Notwendigkeit umfangreicher Digitalisierung gedruckter
Bestände anscheinend positiv sieht, deutlich und offensiv eine angemessene
juristische Lösung der rechtlichen Probleme anmahnen, etwa durch pauschale
Abgeltung über Verwertungsgesellschaften. Er hätte hier die volle Unterstützung
der Bibliotheken! Bei wohlwollender Betrachtung lassen sich hier durchaus
Ansätze erkennen, etwa bei der Frage der nachträglichen Übertragung von
online-Rechten qua Gesetz im Zweiten Korb. Ob die konkrete Ausgestaltung den
Interessen der Autoren wirklich gerecht wird, darf man freilich noch
diskutieren. Ich selbst könnte mich nur mit einem einfachen(!) Nutzungsrecht
der Verlage anfreunden, da ansonsten eigene Aktivitäten der Autoren und ihrer
Rechtsnachfolger im online-Bereich erheblich behindert werden. Aber das ist ein
anderes Thema.
Beste Grüße
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.