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[InetBib] Zur Rechtsnatur von wikipedia
- Date: Thu, 27 Apr 2006 09:29:07 +0200 (CEST)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Zur Rechtsnatur von wikipedia
In ZUM, Heft 4/2006, S. 274-283 ist der Aufsatz ?Rechtliche Verantwortung für
Wikipedia ? Der Streit um 'Tron' war erst der Anfang? von Ingo Strauß,
Rechtsanwalt aus Köln, zu lesen.
Strauß erörtert in seinem Beitrag, was Wikipedia eigentlich im Rechtssinn ist
und wer für Einträge dort haftet. Ausgangspunkt ist der gerichtlich
ausgefochtene Streit der Eltern des bekannten Computer-Hackers Tron, die sich
gegen die Nennung von Trons bürgerlichem Namen bei Wikipedia gewehrt haben.
Erfolglos. Zu Recht, wie Strauß kurz darlegt.
Nach dieser Einleitung nimmt Strauß eine rechtliche Einordnung vonWwikipedia
vor. Er qualifiziert die Internetenzyklopädie als Mediendienst im Sinn von § 2
Abs. 2 Nr. 2 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Die Eigenschaft als Rundfunk
lehnt er ab, da Wikipedia kein Darbietungscharakter zukommt. Auch einen
Teledienst verneint er, wenngleich er eine entsprechende Einordnung für
vertretbar hält. Wegen der fehlenden redaktionellen Bearbeitung und dem
Schwerpunkt im Bereich der Information und nicht der Meinungsbildung ist die
Einordnung als Teledienst m.E. vorzugswürdig. Diese Frage kann aber auf sich
beruhen, da die haftungsrechtlichen Folgen gleich sind.
Wikipedia ist also ein Mediendienst. Strauß erörtert noch, inwieweit sich die
Nutzer bzw. Autoren von Wikipedia und auch Wikipedia selbst auf Grundrecht
berufen können. Für die Nutzer nimmt er Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1
GG an, für Wikipedia die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, die auch
auf Mediendienste erstreckt werden kann. Dem ist im Ergebnis sicher
zuzustimmen.
Unverständlich ist allerdings, warum das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit
nicht erwähnt wird. Für seriöse Information ist dies sicher einschlägig. Auch
hätte man noch die Presse- und die Informationsfreiheit erörtern können. Mit
Meinungs- und Rundfunkfreiheit jedenfalls ist die Grundrechtsrelevanz von
Wikipedia nur unvollständig abgebildet.
Die Frage ist nun, wie die Haftung für bei Wikipedia eingestellte Inhalte
aussieht. Natürlich ist der Autor verantwortlich. Der ist aber oft anonym, so
daß sich die Frage einer Haftung von Wikipedia selbst stellt. Hier sind die
Regelungen im MDStV zu beachten. Nach § 6 MDStV haftet Wikipedia für eigene
oder auch zu eigen gemachte Inhalte. Strauß verneint diese Norm. Die bei
Wikipedia eingestellten Artikel sind fremder Inhalt.
Danach kann Wikidpedia nur als Host-Provider nach §§ 7 ff. MDStV haften.
Einschlägig wäre § 9 MDStV. Hier kann es nur dann zu einer Haftung kommen, wenn
der Provider von Tatsachen Kenntnis erlangt, aus denen die Rechtswidrigkeit der
Inhalte offensichtlich ist. Strauß sieht hier vor dem Hintergrund der offenen
Struktur von Wikipedia kaum einen Ansatz für eine Haftung. Abschließend
diskutiert er noch, inwieweit eine Störerhaftung von Wikidpedia in Betracht
kommt. Dabei geht es um die Entfernung zweifelhafter Inhalte. Mit Blick auf die
Grundrechtsbedeutung von Wikidpedia nimmt Strauß hier ebenfalls eine geringe
Haftungswahrscheinlichkeit an: Angesichts der Bedeutung von Wikipedia müssen
gewichtige Gründe für einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch vorliegen.
Insgesamt ein interessanter Aufsatz. Die Relevanz der angesprochenen
Rechtsfragen wird sicher noch zunehmen.
Man kann aber bezweifeln, ob die Frage nach einer Haftung von Wikipedia als
Anbieter richtig gestellt ist. Angesichts des Umfangs und der vollkommen
offenen Struktur von Wikipedia, tritt der Träger stark in den Hintergrund. Man
kann Wikipedia gewissermaßen als ?Netz im Netz? ansehen, das allerdings für
seine Inhalte formale Vorgaben macht, sie strukturiert und einer bestimmten
Lizenz unterstellt. Eine Haftung von Wikipedia ist vor diesem Hintergrund
vielleicht mit einer (zu verneinenden) Haftung von google für den Inhalt von
Suchmaschinenergebnissen vergleichbar. Wikipedia ist vielleicht weniger ein
Anbieter, denn eine Suchmaschine in einem definierten Contentbereich. Das kann
hier nicht entschieden werden. Die Fragen zeigen aber, daß die aufgeworfene
Problematik sicher mit Gewinn weiter vertieft werden kann.
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.