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AW: [InetBib] gebührenpflichtige Bestseller-Ausleihe
Liebe Frau Mahrt-Thomsen,
unten sende ich Ihnen eine Antwort von Frau Prof. Dr. Beger, ehemalige
Vorsitzende der DBV-Rechtskomission.
Mit besten Grüßen,
Barbara Schleihagen
Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Geschäftsführerin
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Liebe Frau Mahrt-Thomsen,
auf der Sitzung am 7.12.2006 in Hamburg von Vertretern des Börsenvereins
und des DBV wurde die Aussage des Justiziars des Börsenvereins in Sachen
Bestsellerausleihe gegen Gebühr dahingehend protokolliert, dass der
Börsenverein zwar an seiner Rechtsauffassung festhält, aber darauf
verzichtet, diese einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen. RA Gernot
Schulze hat für den Börsenverein eine Stellungnahme dazu verfasst. Ihm
bleibt freigestellt, diese in einer juristischen Zeitschrift zu
veröffentlichen. Gleichermaßen steht dem DBV frei, seine
Rechtsauffassung an gleicher Stelle oder anderer zu publizieren.
Die Verzichtserklärung des Börsenvereins bindet natürlich nur diesen und
in keiner Weise einzelne Verlage. Demnach kann ein Verlag durchaus
seinerseits eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Beger
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Frauke
Mahrt-Thomsen
Gesendet: Freitag, 21. April 2006 01:39
An: INETBIB
Betreff: WG: [InetBib] gebührenpflichtige Bestseller-Ausleihe
Liebe KollegInnen,
ich vermute, dass die Nichtbeantwortung meiner Anfrage vom 9.4.2006
etwas mit den Osterferien vieler KollegInnen zu tun hat.
Da die Diskussion in Berlin über die gebührennpflichtige
Bestsellerausleihe auch in den politischen Gremien (Kulturausschuss des
Abgeordnetenhauses) fortgesetzt werden wird, möchte ich meine Anfrage
hiermit wiederholen und gezielt die Vorsitzende und andere
Funktionsträger des DBV, Bibliotheksrechtsexperten (Dr. Steinhauer, Dr.
Müller, Dr. Beger u.a.)
und sonstige interessierte und informierte KollegInnen ansprechen, ob
sie Auskunft geben können zu der angeblichen oder tatsächlichen Sitzung
von DBV und Börsenverein am 7.12.2006 inklusive der dort getroffenen
Vereinbarungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Frauke Mahrt-Thomsen
Hier meine Mail vom 9.4.2006:
Liebe KollegInnen,
nach der lebhaften Diskussion des Gebühren-Themas im Rahmen der
Veranstaltung ?Lesen: Der neue Luxus. Wie Bibliotheken ihre NutzerInnen
zur Kasse bitten? auf dem Dresdener Bibliothekartag möchte ich Sie heute
auf den Text der Kleinen Anfrage der Berliner Abgeordneten Alice Ströver
(Bündnis 90 / Die Grünen)
vom 3.Februar 2006 zur ?Bestseller-Sondergebühr in Bibliotheken?
hinweisen und auf die Antwort der Berliner Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6.März 2006.
Sie finden den Text unter:
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15
-13212.pdf
Abgesehen von der nicht vorhandenen kritischen Auseinandersetzung mit
den sozialen und kulturpolitischen Auswirkungen einer forcierten,
gebührenpflichtigen Bestseller-Ausleihe löst auch die Antwort des Senats
auf Frage 5 Erstaunen aus:
Frage 5: ?Wie beurteilt der Senat die derzeitige juristische
Auseinandersetzung zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels
und dem Deutschen Bibliotheksverband über diese Entwicklung??
Antwort zu 5: ?Es ist richtig, dass der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband e.V. unterschiedliche
Rechtsauffassungen über die urheberrechtliche Beurteilung der Ausleihe
von Bestsellern gegen Gebühr / Entgelt in Form von Rechtsgutachten
vorgetragen haben. Beide Seiten haben mittlerweile auf einer gemeinsamen
Sitzung am 7.Dezember 2005 Einigkeit darüber erzielt, dass sie auf eine
gerichtliche Prüfung ihrer Rechtsauffassungen verzichten. Vor diesem
Hintergrund sieht der Senat keinen aktuellen Handlungsbedarf.?
Wenn es zutrifft, dass der Börsenverein am 7.12.06 zugesichert hat, auf
eine gerichtliche Prüfung zu verzichten, wie kommt es dann, dass der
Justiziar des Börsenvereins, Dr. Sprang, noch am 22.12.2005 in seinem
?Newsletter Urheberrecht? unter Hinweis auf das am 14.12.2005 erstellte
Gutachten des Münchner Urheberrechtlers Dr. Gernot Schulze, den Verlagen
folgende Empfehlung gibt:
?Das Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des Börsenvereins.
Verlage, die gegen eine ungenehmigte Vermietung ihrer Spitzentitel
gerichtlich vorgehen wollen, können dies mit Hilfe des profunden
Gutachtens von Dr. Schulze tun.?
Hindert die gemeinsame Übereinkunft nur den Dachverband Börsenverein am
Prozessieren, nicht aber die einzelnen Verlage? Wird der DBV unter
Berufung auf die gemeinsame Übereinkunft beim Börsenvereins gegen die im
?Newsletter Urheberrecht? ausgesprochene Empfehlung protestieren? Bzw.
im Falle einzelner Verleger-Klagen
unter Hinweis auf die gemeinsame Übereinkunft intervenieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Frauke Mahrt-Thomsen
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.